BMUV: Bundesumweltministerin Lemke zu Schutzstatus Wolf in Berner Konvention


Die Bundesregierung wird dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zu reduzieren. Eine Absenkung des Schutzstatus ist kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten (AStV) befasst sich heute mit einem Antrag der Europäischen Kommission, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzustufen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Bundesregierung wird heute im AStV dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu reduzieren. Wir haben uns in Gesprächen mit der EU-Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, dass andere Arten nicht von einer Herabstufung des Schutzstatus betroffen sein werden. Mit dieser Zusage der Kommission vermeiden wir eine jahrelange Auseinandersetzung um den europäischen Artenschutz. Die Bestandszahlen des Wolfes haben sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass diese Entscheidung aus Sicht des Naturschutzes verantwortbar und aus Sicht der Weidetierhalter notwendig ist. Es ist ein Erfolg des Naturschutzes, dass wir diese Entscheidung heute treffen können. Die Weidetierhaltung ist für die Artenvielfalt von unersetzbarem Wert. Auch deshalb nehmen wir die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter ernst und brauchen pragmatische Lösungen, um die oft emotional geführte Debatte ausgleichen zu können. Eine Reduzierung des Schutzstatus kann dem Gesetzgeber mehr Spielraum und Flexibilität im Umgang mit problematischen Wölfen geben, sie ist aber kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse. Der Wolf ist und bleibt eine geschützte Art, sein guter Erhaltungszustand das Ziel.“

Das BMUV stand und steht in der Debatte über den Wolf für lösungsorientierten Pragmatismus. Da es in manchen Regionen in Deutschland wiederholt zu Problemen mit Wölfen kam, die Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere gerissen haben, hat das BMUV eine Schnellabschussregelung vorgelegt. Die Schnellabschussregelung wurde von der Umweltministerkonferenz im Dezember 2023 einstimmig beschlossen und im Praxisleitfaden Wolf aufgenommen. Im August 2024 wurde der Praxisleitfaden nochmals um die Erkenntnisse der aus der Anwendung und dazu ergangenen Gerichtsurteilen ergänzt. Diese Schnellabschussregelung ist rechtssicher, pragmatisch und wirksam, was die EU-Kommission und Gerichte bestätigt haben. Sie ist und bleibt ein gutes Instrument.

Für die Zustimmung der Bundesregierung zu einer Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention gibt es mehrere Gründe: Sie ermöglicht mehr Handlungsspielräume, um den pragmatischen Ansatz des BMUV fortzuentwickeln. Da, wo der Wolf Probleme macht und der Erhaltungszustand es zulässt, sollten die rechtlichen Möglichkeiten für Entnahmen/Abschüsse erweitert werden.

Eine solche Herabstufung bedeutet, wenn sie in europäisches und nationales Recht umgesetzt wird, dass bisher geltende Ausnahme- und Einzelfallregelungen in den Hintergrund treten – und der Gedanke des Managements stärker wird. Es geht dann nicht mehr um das einzelne Tier, sondern um den Bestand. Ziel ist es, differenzierter als bisher der Situation in jenen Teilen Deutschlands Rechnung zu tragen, in denen wir bereits ausreichende Wolfspopulationen haben.

Gleichzeitig ist wichtig: Guter Herdenschutz ist und bleibt die wichtigste Maßnahme, um Risse von Weidetieren zu vermeiden. Eine Absenkung des Schutzstatus ist kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse. Der Wolf bleibt eine geschützte Art und ist damit mitnichten zum Abschuss freigegeben. Für den Wolf wird weiter der „günstige Erhaltungszustand“ die Richtschnur und Maßgabe von Recht und Gesetz bleiben. Das BMUV hat sich in den Gesprächen mit der KOM erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese erklärt, dass sich ihr Vorschlag für die Umsetzung in EU-Recht ausschließlich nur auf die Änderung des Schutzstatus des Wolfes beziehen wird. Dies ist für die gesamte Bundesregierung wichtig, die sich mit diesem Beschluss zugleich auch zum Wert der FFH-Richtlinie bekennt.

Die Änderung der Berner Konvention als völkerrechtlicher Vertrag ist die Voraussetzung, dass die Reduzierung des Schutzstatus zunächst europäisch und dann auch im nationalen Recht nachvollzogen werden kann. Eine unmittelbare Wirkung ergibt sich aus der Änderung der Berner Konvention zunächst nicht. Bis dahin bleibt die pragmatische Regelung zu den Schnellabschüssen das Mittel der Wahl um rechtssicher und angemessen Wölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, zu begegnen.


25.09.2024

| Meldung Artenschutz



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