Klimagerechter Umbau des Waldes kommt voran
Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM) ist überaus erfolgreich und wird voll ausgeschöpft. Bislang wurden etwa 9.000 Anträge positiv beschieden.
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Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM) ist überaus erfolgreich und wird voll ausgeschöpft. Bislang wurden etwa 9.000 Anträge positiv beschieden.
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Stand: 18.10.2024 04:29 Uhr
Teile Frankreichs werden von heftigen Unwettern heimgesucht – örtlich fielen mehr als 600 Liter Regen pro Quadratmeter. In Paris starb ein Mann, Autobahnen und Bahnstrecken sind gesperrt. Die Regierung in Paris richtete einen Krisenstab ein.
In Teilen Frankreichs haben große Regenmengen für Überschwemmungen, Evakuierungen und gesperrte Autobahnen und Bahnstrecken gesorgt. In Paris wurde am Abend ein Mann von einem umstürzenden Baum erschlagen, wie Medien berichteten. Ebenfalls in der Hauptstadt wurden zwei 3 und 5 Jahre alte Kinder verletzt.
Für sechs Departements in der Südhälfte des Landes erließ der Wetterdienst Météo France die höchste Warnstufe Rot, in 34 Departements wurde die Warnstufe Orange ausgerufen.
In der Region Auvergne-Rhône-Alpes mussten etwa 900 Menschen und auch etliche Schulen evakuiert werden, auf Fernsehbildern waren überflutete Autobahnen, Supermärkte und im Wasser treibende Autos zu sehen. Etliche Schulen und Kindergärten in der Region wurden bis einschließlich Samstag geschlossen.
Die Autobahn und die Bahnstrecke zwischen der südfranzösischen Stadt Lyon und dem südwestlich gelegenen Saint-Étienne wurden unterbrochen. Zwischen beiden Städten könnten wohl über mehrere Tage keine Züge fahren, teilte die Staatsbahn SNCF mit.
Nach Angaben der Präfektur war es ebenso unklar, wann die Autobahn wieder befahrbar ist. Der Autobahnbetreiber Vinci Autoroutes warnte am Abend vor möglichen Behinderungen auf über 30 französischen Autobahnen.
1.500 Feuerwehrleute waren nach Angaben des Innenministeriums im Einsatz. Alles werde getan, um den betroffenen Menschen zur Hilfe zu kommen, sagte Innenminister Bruno Retailleau in Paris. Die Behörden warnten eindringlich davor, sich zu Fuß oder mit dem Auto in überflutete Bereiche zu begeben.
Auch in Paris kam es zu extremen Regenfällen, nach Angaben von Meteorologen fiel in einer Stunde so viel Niederschlag wie sonst binnen zwei Wochen. Einige Metrostationen wurden wegen Überflutung geschlossen.
„Wir haben es mit einer Situation zu tun, die in ihrem Ausmaß noch nicht dagewesen ist“, sagte die Ministerin für ökologischen Wandel, Agnès Pannier-Runacher. Örtlich seien binnen 48 Stunden mehr als 600 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen, das sei „absolut massiv“. „Das hat es seit Menschengedenken nicht mehr gegeben.“
Die Ministerin warnte: „Wir sind mit Ereignissen konfrontiert, die mit dem Klimawandel zusammenhängen und die wir immer regelmäßiger erleben werden, wir müssen uns darauf vorbereiten.“ Im Ministerium wurde ein Krisenstab eingerichtet. Alle zuständigen Dienste würden mobilisiert, hieß es.
Nach der Überflutung eines Supermarktes in der Stadt Givors an der Rhône, in dem am Abend vorübergehend noch 47 Menschen eingeschlossen waren, schloss die Supermarktkette Carrefour vorsorglich weitere ihrer Geschäfte in Nizza, Cannes, Monaco und Antibes.
Wie Carrefour-Geschäftsführer Alexandre Bompard mitteilte, befanden sich zunächst 39 Angestellte sowie acht Kunden und Angestellte weiterer Läden im Obergeschoss des unter Wasser gelaufenen Supermarktes. Sie wurden am Abend von der Feuerwehr aus dem Gebäude geholt.
Die Bundesregierung hat 2023 insgesamt 1,36 Milliarden Euro für den Erhalt von Arten und Ökosystemen in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung gestellt. Das ist eine Steigerung um mehr als 450 Millionen Euro.
Die Bundesregierung hat 2023 insgesamt 1,36 Milliarden Euro für den Erhalt von Arten und Ökosystemen in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung gestellt. Das ist eine Steigerung um mehr als 450 Millionen Euro gegenüber 2022. Mit den Mitteln werden weltweit Länder dabei unterstützt, Moore, Wälder, Meere und andere überlebenswichtige Ökosysteme zu schützen, zu renaturieren und nachhaltig zu bewirtschaften. Diese Naturräume speichern besonders viel Kohlenstoff und sind entscheidend, um den Klimawandel einzudämmen und das Artensterben zu stoppen. Außerdem stellen sie Lebensgrundlagen für die Menschen vor Ort bereit. Deutschland ist dabei ein verlässlicher Partner. Diese deutsche Unterstützungsbilanz gibt Rückenwind für die anstehende Weltnaturkonferenz, die vom 21. Oktober bis 1. November 2024 in Cali, Kolumbien, stattfindet.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Deutschland steigert seine internationale Biodiversitätsfinanzierung und zeigt damit, dass wir beim Kampf gegen das weltweite Artenaussterben ein verlässlicher Partner sind. Das ist eine gute Basis für die Verhandlungen bei der anstehenden Weltnaturkonferenz, die nächste Woche in Kolumbien startet. Die biologische Vielfalt ist das Fundament unseres Lebens. Denn gesunde Ökosysteme sichern unsere Ernährung, halten die Luft sauber, liefern uns Trinkwasser und sind Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft. Die Beschlüsse von Montreal zum Schutz der Natur zeigen, wo und wie wir gegensteuern können und müssen. Mit der internationalen Biodiversitätsfinanzierung unterstützen wir Partnerländer im Globalen Süden dabei, die globalen Naturschutzziele in die Wirklichkeit umzusetzen. So tragen wir dazu bei, die Leistungen der Ökosysteme für die Menschen zu sichern und ganz konkret Lebenssituationen vor Ort zu verbessern.“
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze: „Die wichtigste Währung in internationalen Verhandlungen ist Vertrauen. Unsere Partnerländer in Afrika, Asien und Lateinamerika sind bereit, ihre Natur zu schützen, und sind sich dabei bewusst, dass das auch ein Dienst für die Weltgemeinschaft ist. Sie fordern deswegen zurecht, dass sich die internationale Gemeinschaft beteiligt. Darum ist es so wichtig, dass Deutschland sein Versprechen hält, diese Unterstützung deutlich auszuweiten. Diese Bilanz gibt Rückenwind für die Verhandlungen bei der Weltnaturkonferenz in Kolumbien. Unsere Partnerregierungen haben mehr Projekte für die Natur mit uns vereinbart als je zuvor. Das ist gut für die Menschen, die vor Ort von der Natur leben, gerade die indigene Bevölkerung. Aber es ist auch gut für die Menschen in Deutschland und im Rest der Welt. Mehr als die Hälfte der globalen Wirtschaft hängt von den Ökosystemen und ihren Leistungen ab. Was die Natur für uns alle leistet, kennt keine Grenzen.“
Die Mittel für den internationalen Biodiversitätserhalt sind Teil der internationalen Klimafinanzierung der Bundesregierung. Denn die meisten Investitionen in Arten und Ökosysteme dienen zugleich dem Klimaschutz oder der Anpassung an die Klimakrise. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte 2022 für Deutschland zugesagt, die deutsche internationale Biodiversitätsfinanzierung bis 2025 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen. Mit den 1,36 Milliarden Euro hat die Bundesregierung einen Schritt in diese Richtung geschafft.
Die Natur zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften, erfordert zudem eine globale Kraftanstrengung und die Mobilisierung von Mitteln aus allen Quellen – international und national, öffentlich und privat. Die Bundesregierung setzt sich daher bei der anstehenden Weltnaturkonferenz weiter dafür ein, dass sich auch leistungsstarke Länder, die bisher nicht zu den klassischen Geberstaaten zählten, und private Akteure am globalen Biodiversitätsschutz beteiligen und so die Verantwortung auf mehr Schultern verteilt wird. 1,04 Milliarden Euro der Haushaltsmittel entfallen 2023 auf Vorhaben, die das Entwicklungsministerium mit seinen Partnerländern in Afrika, Asien und Lateinamerika vereinbart hat, sowie auf seine Beiträge an multilaterale Klima- und Umweltfonds und Entwicklungsbanken. Das ist eine Steigerung von 340 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Zu den Gründen für die Steigerung zählt, dass es gemeinsam mit den Partnern gelungen ist, den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur von Anfang an auch in Landwirtschafts- und Stadtentwicklungsprojekte zu integrieren.
Mit den Mitteln unterstützt das BMZ zum Beispiel mehr als 900 Schutzgebiete weltweit, die mit insgesamt fast 2,5 Millionen Quadratkilometern mehr als sechsmal so groß sind wie Deutschland. Es unterstützt zudem afrikanisch-europäische Geschäftspartnerschaften, die die lokale Biodiversität und deren nachhaltige Nutzung in Wert setzen, wie etwa die Nutzung natürlicher Roh- und Inhaltsstoffe für hochwertige Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaprodukte. Davon profitiert nicht nur die Natur, sondern auch die Menschen vor Ort – zum Beispiel indigene Völker, die besonders zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen und gleichzeitig stark von intakten Ökosystemen abhängen. Mit seinem multilateralen Engagement trägt das BMZ zudem dazu bei, dass internationale Organisationen wie die Weltbank ihr Engagement stärker auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ausrichten.
313 Millionen Euro der Mittel kamen aus der „Internationalen Klimaschutzinitiative“ (IKI), die vom Bundeswirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) koordiniert und zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Auswärtige Amt umgesetzt wird. Das ist eine Steigerung von 108 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Über die IKI werden Projekte zur Förderung von Klima- und Biodiversitätsschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert. Die IKI unterstützt Länder zum Beispiel dabei, ihre nationalen Biodiversitätsstrategien und -aktionspläne (National Biodiversity Strategies and Action Plans, NBSAP) umzusetzen.
Aus dem BMUV kommen außerdem Mittel in Höhe von 9,5 Millionen Euro, mit denen zum Beispiel die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertreter aus Entwicklungs- und Schwellenländern an Vertragsstaatenkonferenzen oder die Bekämpfung der Wilderei gefördert werden.
16.10.2024
Die bestehende nationale PtL-Quote kann sinnvollerweise nur im Kontext der anstehenden Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Bundesrecht diskutiert werden.
Heute ist ein aktueller Brief des Verkehrsstaatssekretärs Stefan Schnorr an Umweltstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder öffentlich geworden. Zur aktuellen Berichterstattung nimmt das BMUV wie folgt Stellung:
Die bestehende nationale PtL-Quote kann sinnvollerweise nur im Kontext der anstehenden Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Bundesrecht diskutiert werden. Die RED-III-Novelle umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen. Die PtL-Quote wäre nur eines von vielen bestehenden Elementen in der aktuellen Version der THG-Quote, das geprüft werden muss. Anstelle über einzelne Bausteine separat zu diskutieren, brauchen wir eine Novelle aus einem Guss. So vermeiden wir widerstreitende Anreize und sorgen für so wenig Bürokratieaufwand wie möglich. Wir als BMUV haben immer erklärt, dass wir die PtL-Quote im Zuge der RED III-Umsetzung prüfen. BMUV plant die Vorlage des Referentenentwurfs der RED III-Umsetzung noch in diesem Jahr.
Bezüglich der nationalen PtL-Quote ab 2026 ist natürlich der (langsame) Hochlauf der Wasserstoff- und Wasserstofffolgeprodukte zu berücksichtigen. Es ist deswegen im Rahmen der RED III-Umsetzung zu prüfen, ob ausreichende Mengen für 2026 vorhanden sind. Künftige Kapazitäten an PtL-Kraftstoffen sollten aus unserer Sicht in erster Linie dem Luft- und Seeverkehr zur Verfügung stehen. Für diese Verkehrsbereiche sind Elektroantriebe keine massentaugliche Option. Flugzeuge und Schiffe werden in Zukunft auch auf Kraftstoffe angewiesen sein. Zudem hat die Europäische Kommission bereits aktiv kommuniziert, dass sie nationale Alleingänge ablehnt. Es gibt hier somit rechtliche Fragen zu klären.
Es gibt auch Akteure, die die nationale PtL-Quote für den Luftverkehr beibehalten wollen. Zentral ist jedoch, dass eine etwaige Änderung der PtL-Quote Teil der Umsetzung der RED III ist. Hierbei geht es eben um viele Themen, wie zum Beispiel:
Diese Teilbereiche hängen alle miteinander zusammen, so dass nicht ein Einzelaspekt losgelöst von allen anderen Aspekten betrachtet werden kann.
16.10.2024
| Meldung Verkehr
https://www.bmuv.de/ME11172
Wie entwickelt sich die Infrastruktur zur Abwasserentsorgung und was leistet sie für uns? Neue Zahlen geben Einblick in den Ausbau der Kanalnetze, den Anschlussgrad der Bevölkerung und die Behandlung des Abwassers in Deutschland.
Wie entwickelt sich die Infrastruktur zur Abwasserentsorgung und was leistet sie für uns? Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur öffentlichen Abwasserentsorgung, geben Einblick in den Ausbau der Kanalnetze, den Anschlussgrad der Bevölkerung und die Behandlung des Abwassers in Deutschland. Alle drei Jahre, diesmal für 2022, geht die Behörde dem zusammen mit den Landesämtern auf den Grund, um Verwaltung und Politik aufzuzeigen, wie Deutschland hier für die Zukunft aufgestellt ist. Der Einblick beschränkt sich nicht auf administrative Einheiten wie Länder und Gemeinden, sondern schlüsselt auch für die umweltpolitisch bedeutsamen Flussgebietseinheiten auf.
Um gut 73 Prozent (%) von 357.049 Kilometer (km) auf nunmehr 619.291 km konnte die Länge des öffentlichen Kanalnetzes seit ihrer ersten Erfassung 1991 bis 2022 ausgebaut werden. Der Schwerpunkt lag auf dem Ausbau der Trennwasser- (+ 136 %) gegenüber der Mischwasserkanalisation (+ 25 %). Selbst im letzten Erhebungszeitraum 2019 bis 2022 gelang auf hohem Niveau noch einmal eine Steigerung um 1,8 % oder rund 11.000 km, von denen allein rund 10.000 km auf Trennwasserkanäle entfielen. Diese umfassen jetzt 370.311 km, von denen 225.846 km Schmutzwasser und 144.465 km Niederschlagswasser aufnehmen. Trennwasserkanalisation bedeutet, dass anfallendes Regenwasser getrennt vom Schmutzwasser aus Haushalten und Betrieben abgeführt und Abwasserbehandlungsanlagen entlastet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse war und ist diese Entwicklung von Bedeutung. Dies wird noch unterstützt durch einen knapp sechprozentigen Aufwuchs an Regenentlastungsanlagen auf 81.550 km.
Gerade die neueren, in den Nachwendejahren errichteten Kanalnetze bieten zudem einen sehr viel größeren Schutz gegen eindringendes Fremdwasser wie ein Vergleich der Baujahrsklassen in einzelnen Ländern und eintretendem Fremdwassers nahelegt, wenn man entsprechende Zahlen für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen einerseits, Nordrhein-Westfalen und Hessen anderseits betrachtet. Auch an der Stelle werden Abwasserbehandlungsanlagen durch den Neubau entlastet.
Für umwelt- und naturschutzfachliche Abwägungen stellt die differenzierte Betrachtung von Abwasserparametern nach Flussgebietseinheiten wertvolle Informationen bereit. Flussgebietseinheiten werden entsprechend der Definitionen der Wasserrahmenrichtlinie europaweit gebildet. Relevant für Deutschland sind neben dem Rhein, in den mehr als die Hälfte (55 % beziehungsweise 4,5 Milliarden (Mrd.) Kubikmeter (m3)) der gesamten behandelten Abwassermenge von 8,3 Mrd. m3 eingeleitet wird, vornehmlich die Elbe (15 % beziehungsweise 1,2 Mrd. m3) und die Donau (14 % beziehungsweise 1,1 Mrd. m3). Weitere Flussgebietseinheiten in Deutschland sind Ems, Weser, Oder, Maas, Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene, in die zusammen 1,4 Mrd. m3 (17 %) des behandelten Abwassers eingeleitet wurden. Geografisch umfassen diese jeweils Oberflächengewässer und Grundwasserspeicher in einem Raum, der aufgrund seiner Topografie in das namensgebende Gewässer entwässert.
Die von den Statistischen Landesämtern erfassten und im Statistischen Bundesamtes zusammengeführten Daten zeigen nicht nur auf, welche Behandlungsverfahren (mechanisch/biologisch, gegebenenfalls mit Ausbaustufen) die dort anfallenden Abwässer in den Anlagen durchlaufen, sondern auch, bis auf welche Reste die dabei behandelten Jahresfrachten und durchschnittlichen Konzentrationen an Phosphor (6.128 to), anorganischen Stickstoffen (61.182 to), Ammoniumstickstoff (9.054 to), organisch gebundenen Kohlenstoffen (30.526 to) oder gebundenem Stickstoff (52.150 to) zurückgeführt wurden, um die Belastung für die Umwelt zu minimieren. Die entsprechenden Zahlen können daneben selbstverständlich auch differenziert nach Bundesländern eingesehen und ausgewertet werden. Nahezu alle Kläranlagen (99 %) führen eine biologische Abwasserbehandlung durch, ein Großteil der Anlagen (75 %) behandeln das Abwasser mit Zusatzverfahren wie Nitrifikation, Denitrifikation und/oder Phosphorentfernung. Deutschlandweit sind 8.659 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen daran beteiligt, dem „alten Vater Rhein“ und seinen Kindern eine saubere Heimat zu bereiten, in der auch künftige Umweltministerinnen und Umweltminister ohne Sorge baden können.
Den Großteil des Abwassers leiten private Haushalte und Betriebe in die Kanalisation ein (4,82 Mrd m3), der Rest verteilt sich auf Niederschlagswasser (2,02 Mrd. m3) und Fremdwasser (1,49 Mrd. m3) – zum Beispiel in Abwasserkanäle eindringendes Grundwasser. Damit sank die behandelte Abwassermenge gegenüber der letzten Erhebung für 2019 um 0,72 Mrd. m3 (7,9 %). Der bundesweite Durchschnittswert des pro Einwohnerwert behandelten Abwassers beläuft sich auf 115 Liter pro Tag; Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt liegen deutlich darunter, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland signifikant darüber. Nicht überraschend ist auch, dass den 585 öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich mit 1,97 Mrd. m3 absolut die meisten Abwässer zugeleitet werden, davon 1,24 Mrd. m3 aus Haushalten und Betrieben.
Nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind in Deutschland lediglich 3 % der Einwohner oder 2,36 Millionen Menschen, wobei Thüringen (13 %), Brandenburg (11 %) und Mecklenburg-Vorpommern (10 %) deutlich, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen mit 5 bis 6 % leicht über dem Durchschnitt liegen.
Weitere Ergebnisse zum jüngsten Berichtsjahr 2022 sind auf der Themenseite „Wasserwirtschaft“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Dort unter anderem zu finden in der Rubrik Publikationen und den darunter verlinkten statistischen Berichten.
Gemeinsam mit kleinen und mittleren Unternehmen setzt die BMUV-Initiative Green-AI Hub Mittelstand in den kommenden sechs Monaten speziell für die betriebliche Praxis entwickelte KI-Anwendungen um.
Der Green-AI Hub Mittelstand startet im Oktober acht neue KI-Pilotprojekte für mehr Ressourceneffizienz im Mittelstand. Gemeinsam mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt die BMUV-Initiative in den kommenden sechs Monaten speziell für die betriebliche Praxis entwickelte KI-Anwendungen um. Die Firmen kommen unter anderem aus dem Maschinenbau, der Metallverarbeitung, der Elektroindustrie, dem Möbelbau und der Baubranche. Sie folgen auf bisher zehn Pilotprojekte, die im Oktober 2023 gestartet sind.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Unternehmen benötigen viele wertvolle Materialien, um zu produzieren und Dienstleistungen anzubieten. Angesichts der Umweltfolgen bei ihrer Erzeugung oder Entsorgung ist es wichtig, die Verschwendung von Rohstoffen zu reduzieren und sie effizienter zu nutzen. Die KI-Pilotprojekte des Green-AI Hub Mittelstand zeigen, wie dies in unterschiedlichen Branchen und Unternehmen gelingt. Sie tragen dazu bei, dass KI für mehr Ressourceneffizienz in Unternehmen Nachahmer finden wird. Denn nachhaltige KI-Anwendungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit und leisten gleichzeitig einen Beitrag für Natur und Umwelt.“
Der Green-AI Hub Mittelstand unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung eigener KI-Projekte mit dem Ziel, Ressourcen einzusparen. KI-Expertinnen und Experten entwickeln im Rahmen eines Pilotprojektes über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Anwendungen werden direkt vor Ort umgesetzt, was eine Besonderheit der Initiative ist. Bis Ende 2025 sind bis zu 20 Pilotanwendungen vorgesehen. Die entwickelten Lösungen werden ab sofort frei zugänglich als Open-Source veröffentlicht.
Diese Unternehmen nehmen an der dritten Pilotphase teil:
Der Green-AI Hub Mittelstand ist eine KI-Initiative des BMUV. Als Teil der KI-Strategie der Bundesregierung fördert das BMUV die nachhaltige Gestaltung von KI und die Nutzung ihrer Chancen zugunsten von Klima und Umwelt mit 150 Millionen Euro. Im Auftrag des BMUV koordiniert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Umsetzung des Green-AI Hub Mittelstand. Den Betrieb übernehmen das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), das Wuppertal Institut, das VDI Technologiezentrum und das VDI Zentrum Ressourceneffizienz.
| Pressemitteilung Nr. 133/24
| Digitalisierung
Gemeinsame Pressemitteilung von BMUV, ZUG und DFKI
Künftig sollen ausgediente Elektrogeräte noch öfter im Handel zurückgeben werden können. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden.
Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente Elektrogeräte noch öfter im Handel zurückgeben können. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, sieht dafür unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien verbessert werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Seit Jahren steigen die Verkaufszahlen für Smartphones, Tablets, Bildschirme und viele weitere Elektrogeräte. Damit künftig mehr Elektrogeräte für hochwertiges Recycling gesammelt werden, sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden. Zudem erhöhen wir mit den neuen Regelungen die Sicherheit der Entsorgung bei Geräten, die mit Batterie betrieben werden.“
In weniger als zehn Jahren hat sich die Zahl von Elektrogeräten verdoppelt: Im Jahr 2013 sind rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Umlauf gebracht worden, im Jahr 2021 waren es schon mehr als drei Millionen Tonnen. Mit dem Anstieg wächst auch die Zahl der ausgedienten und defekten Geräte. Allein mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys, Tablets und Laptops schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Schubladen und Schränken und werden nicht entsorgt. Damit lagern zugleich große Mengen an wertvollen Rohstoffen in privaten Haushalten. Um diese Rohstoffe einer fachgerechten Entsorgung und einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher machen.
Der heute beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass künftig Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen können. Zudem werden die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig unmittelbar am point-of-sale – also beispielsweise am Regal – durch das Symbol der getrennten Mülltonne darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch erreicht werden, dass Einweg-E-Zigaretten einfacher entsorgt werden können und nicht mehr in den Restmüll oder die Umwelt gelangen. Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte und müssen dementsprechend gesondert entsorgt werden, wenn sie ausgedient haben. Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die elektronischen Einweg-E-Zigaretten daher grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, wo diese verkauft werden, also zum Beispiel auch an Kiosken oder Tankstellen. Die Rückgabe kann dabei ohne Bedingung, also auch ohne Kauf einer neuen Einweg-E-Zigarette, erfolgen. An diesen Stellen soll auch über die Rücknahme informiert werden.
Darüber hinaus wird über die Gesetzesnovelle eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die vorsieht, Brandrisiken zu minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen, wie zuletzt Anfang 2023 im Bereich der Batterieentsorgung geschehen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst erfolgt. Mit der neuen Vorgabe wird zudem sichergestellt, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport wird dadurch reduziert.
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels, als sogenannte 1-zu-1 Rückgabe. Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird. Oft ist nicht bekannt, dass solche kleinen Elektrogeräte einfach beim Einkauf im Supermarkt abgegeben werden können.
Im Grunde ist alles was blinkt, Töne macht oder eine Batterie enthält ein Elektrogerät. Wenn die darin enthaltenen Batterien falsch entsorgt werden, kann dies zu Bränden in Entsorgungsanlagen führen, – solche Brände werden derzeit immer häufiger.
Eine Verbesserung der Information ist zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen.
09.10.2024
| Pressemitteilung Nr. 130/24
| Kreislaufwirtschaft
In Frankreich wurde eine Serie von öffentlichen Konsultationen zu dem möglichen Neubau von zwei Reaktoren in Gravelines bei Dünkirchen gestartet. Der Standort befindet sich circa 260 km von der deutschen Grenze entfernt.
In Frankreich wurde eine Serie von öffentlichen Konsultationen zu dem möglichen Neubau von zwei Reaktoren des Typs EPR 2 in Gravelines bei Dünkirchen gestartet. Der Standort befindet sich circa 260 km von der deutschen Grenze entfernt.
EPR 2 Reaktoren sind in Frankreich entwickelte Druckwasserreaktoren. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des EPR, der in Frankreich, Großbritannien, Finnland und China gebaut und zum Teil auch bereits betrieben wird. Ein EPR 2 soll eine elektrische Nettoleistung von 1670 Megawatt (MW) produzieren.
Die nationale Kommission für die Öffentlichkeitsbeteiligung (Commission nationale du débat public, CNDP) wird im Zeitraum vom 17. September 2024 bis zum 17. Januar 2025 Veranstaltungen ausrichten, die anhand von ausgewählten Fragen verschieden Aspekte der Atomstrategie und möglicher Neubauten beleuchten sollen. Bei diesen Veranstaltungen können sich interessierte Bürger vor Ort oder virtuell über das Projekt informieren und ihre Meinung äußern. Es handelt sich hierbei um eine „débat public“, eine zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung außerhalb einer später noch durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die zur Information der französischen Bevölkerung dienen soll.
Weitergehende Angaben zu den Veranstaltungen und dem Neubauprojekt finden Sie auf der Homepage der CNDP und über die unten angegeben Links. Da sich die Veranstaltungen in erster Linie an die französische Öffentlichkeit richten, sind die dort veröffentlichten Informationen nur in französischer Sprache verfügbar.
Im Februar 2022 stellte der französische Staatspräsident Macron seine Energiestrategie für das Frankreich des Jahres 2030 und darüberhinausgehend bis 2050 vor. Wesentlich ist dabei der umfassende Plan zur Wiederbelebung der zivilen Atomenergie. Er sprach von einer „Renaissance der französischen Atomkraft“.
Geplant sind sechs EPR 2 Neubauten sowie die Prüfung von acht weiteren EPR 2 Neubauten und die Entwicklung von SMR (Small Modular Reactors). Insgesamt sollen bis Mitte des Jahrhundert 25 GW neue nukleare Kapazität errichtet werden.
Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
09.10.2024
| Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
11.10.2024
Das neue WGBU-Gutachten thematisiert den Einfluss des Klimawandels sowie Veränderungen lokaler und regionaler Nutzungsmuster auf die globale Wasserverfügbarkeit und die Lebensbedingungen in besonders betroffenen Regionen.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat heute sein Hauptgutachten „Wasser in einer aufgeheizten Welt“ an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mario Brandenburg übergeben. Das neue Gutachten thematisiert den Einfluss des Klimawandels sowie Veränderungen lokaler und regionaler Nutzungsmuster auf die globale Wasserverfügbarkeit und die Lebensbedingungen in besonders betroffenen Regionen. Es entwickelt Handlungs- und Forschungsempfehlungen für die Bundesregierung in der nationalen und internationalen Wasserpolitik und für ein klimaresilientes Wassermanagement mit langfristigem Blick.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wasser ist lebensnotwendig. Aber dieses wertvolle Gut steht weltweit und auch in Deutschland zunehmend unter Druck – durch Knappheit, Verschmutzung, Übernutzung und auch Extremwetterereignisse. Die dreifache planetare Krise – Klimakrise, Artenaussterben und Vermüllung – ist auch eine Wasserkrise. Gleichzeitig ist Wasser ein Schlüsselfaktor, um national und global die Klima- und Umweltziele zu erreichen. Gesunde Frischwasserökosysteme wie Flüsse und ihre Auen, Seen aber auch Moore helfen gegen Hitze und Dürre, nehmen Wasser bei Starkregen auf, bieten Lebensräume für die bedrohte Artenvielfalt und funktionieren als natürliche Klimaschützer. Deshalb müssen wir unsere gemeinsamen Anstrengungen auf allen Ebenen verstärken und das Momentum der UN-Wasserkonferenz für die internationale Wasserpolitik vom vergangenen Jahr nutzen. Das WBGU-Gutachten liefert nun ein weiteres wissenschaftliches Fundament, um unsere Initiativen mit Nachdruck fortzuführen und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig ist es ein Weckruf für alle Beteiligten stärker zusammenzuarbeiten und Wasser in den Fokus zu rücken – national und global.“
Parlamentarischer Staatssekretär im BMBF, Mario Brandenburg: „Das Gutachten unterstreicht, dass es notwendig bleibt, an einem gleichermaßen ökologisch wie ökonomisch und damit sozial ausgewogenem Wassermanagement zu arbeiten. Mit dem Forschungsprogramm „Wasser: N“ hat das BMBF den richtigen forschungspolitischen Weg eingeschlagen. Jetzt müssen wir die neuen Anregungen des WBGU diskutieren: Wir brauchen einen besseren Ergebnistransfer und eine Stärkung der internationalen Forschungszusammenarbeit, um den Folgen des Klimawandels und der Wasserverfügbarkeit besser zu begegnen.“
In seinem aktuellen Hauptgutachten arbeitet der WBGU mögliche Verschärfungen globaler wasserbezogener Probleme für die Menschheit, Arten und Ökosysteme heraus. Um einen Abstand zu Grenzen der Beherrschbarkeit zu sichern, empfiehlt der WBGU, eine neue Herangehensweise im Wassermanagement zu etablieren, die die verschiedenen Wasserströme in Natur und Landschaft zusammendenkt, die klimaresilient, anpassungsfähig und sozial ausgewogen ist, eine naturnahe Wasserqualität erhält sowie vorhandene Strukturen einbezieht und weiterentwickelt. Dafür macht der Beirat der Bundesregierung im Gutachten zahlreiche Vorschläge für Wasserdiplomatie und Wasserforschung.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen wurde 1992 im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung („Rio-Konferenz“) von der Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet. Der WBGU wird gemeinsam vom Bundesforschungsministerium und vom Bundesumweltministerium finanziert. Das neue WBGU-Gutachten „Wasser in einer aufgeheizten Welt“ ist das zweite Gutachten des WBGU zu Wasser. Das letzte wurde 1997 veröffentlicht. Die Veröffentlichung des neuen Gutachtens fällt zusammen mit einem Momentum in der internationalen Wasserpolitik, welches durch die UN-Wasserkonferenz 2023 initiiert wurde. Mit dieser zweiten Weltwasserkonferenz seit 1977 konnte im vergangenen Jahr ein echter Meilenstein in der internationalen Wasserpolitik erreicht werden. Die im September diesen Jahres erfolgte Ernennung der indonesischen Außenministerin Retno L.P. Marsudi zur ersten Sonderbeauftragten für Wasser auf Ebene der Vereinten Nationen greift eine zentrale Initiative der Wasserkonferenz auf.
| Pressemitteilung Nr. 132/24
| Wasser und Binnengewässer
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
https://www.bmuv.de/PM11166
Neue Fachbroschüre erläutert, wie zivilgesellschaftliche Initiativen gestärkt und auf dem Weg in eine nachhaltige Politik unterstützt werden können.
Wie können Nachhaltigkeitsinitiativen gestärkt und auf dem Weg in eine nachhaltige Politik unterstützt werden? Diese Frage stand im Zentrum eines dreijährigen Forschungs- und Beteiligungsprozesses, der vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Auftrag gegeben wurde.
Zivilgesellschaftliche Initiativen entwickeln, leben und verbreiten vielfältige Konzepte, wie Nachhaltigkeit im Kleinen und Großen besser gelingen kann. Ihre Projekte und Innovationen tragen dazu bei, gewohnte Denkmuster und Routinen aufzubrechen und den gesellschaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit voranzubringen. Damit diese Ansätze breitenwirksam werden, braucht es eine Kultur des Miteinanders zwischen allen gesellschaftlichen Akteuren. Wie das erreicht werden kann, wird anhand der im Projekt entwickelten Visionen, Lösungsansätze und konkreten Maßnahmen skizziert. Dazu gehören:
In unserer frisch veröffentlichten Broschüre zeigen wir konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ansätze auf. Darunter ein Modellprojekt zur Förderung lokaler Anlaufstellen, Anpassungen in Förderrichtlinien und die Entwicklung von Schnittstellen zwischen digitalen Plattformen.
09.10.2024
| Meldung Nachhaltigkeit