BMUV: BMUV setzt UER-Anrechnungssystem nach Verdachtsfällen aus
30.08.2024
Im Zusammenhang mit der Beendigung des bisherigen Anrechnungssystems für Upstream-Emission-Reduzierung (UER) hat das BMUV umfassend Informationen bereitgestellt und Fragen im Bundestag beantwortet.
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat sehr schnell ein intransparentes und betrugsanfälliges System beendet. Das BMUV hat die Verordnung zu UER direkt nach Bekanntwerden erster Verdachtsfälle geändert und damit das System der Anrechnung von UER-Projekten unverzüglich beendet. Damit endete die Anrechnungsmöglichkeit zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Bei der Änderung der fehleranfälligen UER-Verordnung, die die Vorgängerregierung eingeführt hatte, hat das BMUV schnell, präzise und vorausschauend gehandelt. Seit dem 1. Juli 2024 können keine Anträge mehr für UER-Projekte gestellt werden. Mit dem Ende des Anrechnungssystems wurde möglichem „Klimabetrug“ ein Riegel vorgeschoben. Die Schritte im Einzelnen:
- Im Oktober 2023 wies das Umweltbundesamt (UBA) das BMUV per Mail auf einen einzigen, diffus begründeten Verdachtsfall hin.
- Im Dezember 2023 wies das UBA darauf hin, dass sich Verdachtsmomente bei diesem einen Fall erhärtet haben.
- Im Januar 2024 gab es vom UBA Hinweise auf unkonkrete Vorwürfe gegen mehrere unbenannte Projekte.
- Im Januar 2024 hat die BMUV-Fachebene bereits das Ende der UER-Anrechnung auf den Weg gebracht.
- Im Februar 2024 hat die zuständige Staatssekretärin den Referentenentwurf der neuen UER-Verordnung gebilligt.
- Im Mai 2024 erfolgte der Beschluss der Verordnungsänderung im Bundeskabinett.
- Am 8. Juni 2024 ist die geänderte UER-Verordnung in Kraft getreten.
Das BMUV hat den Bundestag stets transparent und umfassend informiert. Seit Beginn des Jahres 2024 hat das Bundesumweltministerium zu allen Schritten der Novelle der UERV informiert. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sowie andere Vertreterinnen und Vertreter des BMUV und auch der UBA-Präsident haben Bundestagsabgeordneten insbesondere im Umweltausschuss des Bundestags mehrfach die Sachlage dargelegt und Fragen beantwortet. Darüber hinaus erfolgte eine umfassende schriftliche Dokumentation in Form von Berichten an den Bundestag und zahlreichen Antworten auf parlamentarische Fragen. Siehe ausführlich dazu einen Überblick („BMUV-Papier UER – Informationen fürs Parlament“).
Das BMUV arbeitet aktuell daran, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) in nationales Recht umzusetzen. Derzeit bereitet das BMUV eine Reform der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vor, um die Vorgaben der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für den Verkehrsbereich (Artikel 25 bis 28) in nationales Recht umzusetzen. Die entsprechende Gesetzesnovelle soll noch 2024 vorgelegt werden. Bei der Novellierung der nationalen Regeln wird unter anderem geprüft, wie die THG-Quote zielführend angepasst und die Betrugsprävention verbessert werden kann. Zur Vorbereitung dieser Umsetzung hat das BMUV bereits zahlreiche bilaterale Gespräche mit Verbänden und relevanten anderen Akteuren geführt, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter der Biokraftstoffbranche. Allen Akteuren ist bewusst, dass Deutschland die RED III für den Verkehrsbereich bis Mai 2025 in nationales Recht umsetzen muss, was das BMUV mit der Fortschreibung der THG-Quote vorbereitet.
30.08.2024
| Meldung Ministerium
https://www.bmuv.de/ME11117