BMUV: BMUV setzt Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen fort


Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Die Förderung zielt insbesondere auf naturbasierte Lösungen ab.

Die Förderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) startet in die nächste Runde. Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Die Förderrichtlinie richtet sich gezielt an Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die besonders unter den Folgen der Klimaerhitzung leiden. Dazu zählen unter anderem Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Als Folge der Klimakrise werden Starkregen und langanhaltende Hitzewellen künftig häufiger und heftiger auftreten. Von extremen Wetterlagen, etwa hohen Temperaturen im Sommer, sind vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen und Kinder betroffen. Wir unterstützen daher gezielt soziale Einrichtungen wie Pflegeheime und Kindertagesstätten bei der Vorsorge gegen die Klimakrise – und fördern vor allem naturbasierte Lösungen wie Gründächer und das Anlegen von Wasserflächen. Das verbessert die Luftqualität und hilft dem Klimaschutz.“

Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Das Bundesumweltministerium fördert ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte sowie die Umsetzung von konzeptbasierten und vorbildhaften investiven Maßnahmen. So werden soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen. 

Als übergreifender Ansatz werden dabei vor allem solche Maßnahmen zur Klimaanpassung gezielt gefördert, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz dienen. Derartige sogenannte naturbasierte Maßnahmen, wie etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung als auch zum natürlichen Klimaschutz bei. Durch ihren Modellcharakter und die Nutzung bestehender Netzwerke sollen die geförderten Vorhaben zur Nachahmung anregen.

Öffentliche und gemeinnützige private Trägerinnen und Träger sozialer Einrichtungen können vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 einen Förderantrag bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH stellen. Der Förderaufruf sowie weitere Informationen und Unterlagen zur Förderung, zur Antragstellung und zum Beratungsangebot werden auf der Webseite der ZUG veröffentlicht. Anlässlich der Öffnung des Förderfensters wird von der ZUG am 1. Oktober 2024 eine digitale Auftaktveranstaltung für Antragstellende und Interessierte ausgerichtet. Zwei weitere digitale Informationsveranstaltungen sind für den 17. Oktober 2024 und den 19. November 2024 geplant. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der ZUG.


03.09.2024

| Pressemitteilung Nr. 106/24

| Klimaanpassung



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