BMUV: Bundesumweltministerium fördert erstmals Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten


Ab Dezember können Initiativen, die bei Reparatur defekter Produkte helfen, Mittel aus Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ für neue Maschinen und Werkzeuge beantragen. Es stehen mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung.

Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anschaffen. Das Bundesumweltministerium stärkt auf diese Weise Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Produkte reparieren wollen anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art. In der ersten Förderrunde stellt das BMUV mehr als drei Millionen Euro Fördermittel für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sollen auch Einrichtungen gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit dem Förderprogramm ‚Reparieren statt Wegwerfen‘ wollen wir die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektrogeräte oder andere Produkte reparieren, dann können sie diese länger nutzen und müssen erst dann ein neues Produkt kaufen, wenn es wirklich nötig ist. Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind eine wichtige Stütze für das Recht auf Reparatur. Und sie sind Orte der Bürgerbeteiligung, in denen Umweltschutz aktiv gelebt wird.“

Das Förderprogramm ist ein weiteres Element zur Stärkung der Reparatur und zur Schonung knapper Ressourcen. Dieses ergänzt insbesondere die auf EU-Ebene getroffenen Regelungen zum Ökodesign und zum Recht auf Reparatur. So müssen ab 20. Juni 2025 Tablets und Smartphones reparierbar sein und Anleitungen sowie bestimmte Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Displays und Akkus. In der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur erhalten die Verbraucher eine um ein Jahr längere Gewährleistungsfrist, wenn sie sich bei einem Mangel während der zweijährigen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur entscheiden, anstatt eine neue Sache zu verlangen.

In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind.

Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.

Die anstiftung, Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks Reparatur-Initiativen in Deutschland, erhält die Fördermittel zur Ausreichung an die gemeinnützigen Reparaturinitiativen. Die Stiftung wird in Kürze ein Förderportal freischalten, über das Reparatur-Initiativen die Unterstützung unbürokratisch elektronisch beantragen können. Die Eröffnung des Antragsverfahrens wird bekannt gemacht, sobald das Bewerbungsportal online gestellt wird. Voraussichtlich im Dezember 2024 können gemeinnützige Reparatur-Initiativen ihre Förderung über das Förderportal beantragen.


21.10.2024

| Pressemitteilung Nr. 137/24

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