BMUV: Schutz bedrohter Arten in Zeiten der Energiewende – Nationales Artenhilfsprogramm ist gestartet


Das Nationale Artenhilfsprogramm dient dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind. Dazu zählt unter anderem der Schreiadler.

Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Jan-Niclas Gesenhues hat heute in Mecklenburg-Vorpommern eine Förderurkunde an das Projekt „Gemeinsam für den Schreiadler – Ein umfassendes Artenhilfsprogramm für Deutschlands bedrohtesten Adler“ übergeben. Das Projekt ist eines der ersten Umsetzungsprojekte, die über das Nationale Artenhilfsprogramm des Bundes gefördert werden. Das Förderprogramm dient insbesondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind. Mit dem Aufstellen des Förderprogramms hat das Bundesumweltministerium einen zentralen Auftrag des Koalitionsvertrags erfüllt und leistet einen wichtigen und konkreten Beitrag zur naturverträglichen Ausgestaltung einer beschleunigten Energiewende.

Parlamentarischer Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues: „Viele Arten kommen derzeit weiter in Bedrängnis. So auch der Schreiadler, von dem es nur noch 130 Brutpaare in Deutschland gibt und der vom Aussterben bedroht ist. Wir müssen diese und andere bedrohte Arten konsequent schützen. Ich freue mich, dass die Umsetzung des Nationalen Artenhilfsprogramms nun Tempo aufnimmt und wir damit mehr für den Schutz dieser und vieler weiterer Arten tun.“

Mit dem nationalen Artenhilfsprogramm werden für unterschiedliche Arten, die vom Ausbau erneuerbarer Energien betroffen sind, wirksame Maßnahmen gefördert, die zum langfristigen Erhalt der Arten und zur Verbesserung ihrer Lebensräume beitragen. Das Bundesamt für Naturschutz bereitet dabei die Auswahl der Projekte vor, begleitet sie und kümmert sich um die Vernetzung der Beteiligten sowie der Stakeholder.

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Der Schreiadler zählt zu den durch Kollisionen an Windenergieanlagen betroffenen Arten. Durch das Projekt „Gemeinsam für den Schreiadler“ werden Brut- und Nahrungsgebiete durch die Wiederherstellung von Mooren, die Renaturierung von Gewässern und die Pflanzung von Strukturelementen in der Agrarlandschaft nachhaltig aufgewertet. Ich danke allen Projektbeteiligten, dass hier so wichtige Maßnahmen zum langfristigen Erhalt der Art ergriffen werden.“

Die Übergabe der Förderurkunde an das Projekt „Gemeinsam für den Schreiadler“ fand am Gut Klepelshagen, dem land- und forstwirtschaftlichen Modellbetrieb der Deutschen Wildtier Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern statt. Das Verbundprojekt wird gemeinsam von der Deutschen Wildtier Stiftung, der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und der Stiftung Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und erhält bis zum Jahr 2028 Mittel in Höhe von insgesamt rund 9,5 Millionen Euro für den Schutz des Schreiadlers aus dem Nationalen Artenhilfsprogramm des Bundes. Aufgrund seiner Biologie und seinem geringen Brutbestand ist der Schreiadler stark durch den Ausbau erneuerbarer Energien gefährdet. Es gibt nur noch etwa 130 Brutpaare in Deutschland.

Die Einrichtung von „nationalen Artenhilfsprogrammen (AHP)“ wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit der Veröffentlichung der ersten Förderrichtlinie am 15. August 2024 ist das Nationale Artenhilfsprogramms des Bundes sozusagen in den „Regelbetrieb“ übergegangen. Mit dem Förderprogramm werden insbesondere Projekte finanziert, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffenen Arten sowie deren Erhaltungszustand stabilisieren oder verbessern. Das Programm steht darüber hinaus für Projekte zum Schutz von Arten offen, für die Deutschland eine besondere Verantwortung für den weltweiten Erhalt trägt oder die in ihrem Bestand gefährdet sind.

Für Projekte im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms stehen zurzeit jährlich 14 Millionen Euro im Haushalt des BMUV zur Verfügung. Die Umsetzung des Förderprogramms ist Aufgabe des Bundesamts für Naturschutz.


16.09.2024

| Pressemitteilung Nr. 116/24

| Artenschutz



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