BMUV: Fast keine Chance für Jauche, Heizöl & Quecksilber


Wer Anlagen oder Fahrzeuge mit wassergefährdende Stoffe einsetzt, steht in besonderer Verantwortung. Wie Umweltschäden bei Störungen 2023 erfolgreich eingedämmt wurden, hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Wer Anlagen oder Fahrzeuge betreibt und dabei wassergefährdende Stoffe einsetzt, steht in besonderer Verantwortung für die Umwelt. Nicht immer geschieht das störungsfrei. Wie erfolgreich Umweltschäden durch Sofortmaßnahmen am Unfallort 2023 eingedämmt werden konnten, hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Die jährliche Statistik zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen legt offen, dass zwar rd. 21 Mio. Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt ausgetreten sind, aber auch 84% davon (rd. 17,6 Mio. Liter) wiedergewonnen werden konnten. Weitergehende Kontaminationen der Oberflächengewässer, des Grundwassers oder von Kanalleitungen haben Einsatzkräfte durch Sofortmaßnahmen verhindert. Die hierfür eingesetzten Verfahren, das Problembewusstsein und die Reaktionsfähigkeit haben sich seit Beginn der Erhebungen in 2010 deutlich verbessert. In 2011 bis 2016 lagen entsprechende Quoten noch zwischen rd. 40% und 60%.    

Sowohl bei den Anlagen (370 von 594) als auch bei den Fahrzeugen inkl. Rohrleitungen als Beförderungsmitteln (1.185 von 1.282) bilden die Unfälle mit Mineralölprodukten den Löwenanteil. Mineralölprodukte sind zugleich besonders wassergefährdende Stoffe und werden daher Gefährdungsklassen 1 bis 3 zugeordnet. Benzin und Quecksilber gelten als stark wassergefährdend (Klasse 3), Heizöl oder Dieselkraftstoff als deutlich wassergefährdend (Klasse 2) und Ethanol als schwach wassergefährdend (Klasse 1).

Auch wenn der Anteil der hier freigesetzten Mengen an den insgesamt freigesetzten Schadstoffen nicht die Höhe der Anteile an den Unfällen erreicht – im Falle der Anlagen sind es nur rd. 3%, im Falle der Fahrzeuge 49% – gilt ihrer Wiedergewinnung deshalb ein besonderes Augenmerk. Bei den Anlagen konnten immerhin knapp 90% der ausgetretenen Mineralölprodukte wiedergewonnen werden, bei den Fahrzeugen noch 74%. Deutlich schwächer waren die Rückgewinnungsquoten bei Jauche, Gülle und Silage (JGS) mit jeweils rd. 60%. Diese gelten aber auch lediglich als allgemein wassergefährdend und bedürfen keiner Zuordnung nach Wassergefährdungsklassen 1 bis 3. Auf JGS entfallen rd. 27% der freigesetzten Mengen bei Unfällen in Anlagen und rd. 17% bei Fahrzeugen und Rohrleitungen. Überdurchschnittlich hoch sind, unbeachtlich der teilweise geringen absoluten Mengen, die Rückgewinnungsquoten der ausgetretenen Mineralölprodukte bei Unfällen mit Straßen- (86%) und Luftfahrzeugen (96%) oder in Lager- und Umschlaganlagen sowie bei der innerbetrieblichen Beförderung mit über 80% bis an die 100%.

Weitere Informationen sowie im statistischen Verbund mit den Landesämtern ermittelte Zeitreihen und Aufschlüsselungen nach Anlagen und Beförderungsmitteln sowie Schadstoffen, aber auch regional nach den Flussgebietseinheiten Donau, Rhein, Ems, Weser, Elbe/Labe, Oder, Maas, Eider, Schlei/Trave und Warnow/Peene bieten die downloadfähigen Excel-Dateien in der GENESIS-Datenbank des Statistischen Bundesamtes sowie die Pressemitteilung der Behörde vom 15.11.2024. Im Einzugsbereich von Weser sowie Schlei/Trave ist es 2023 gelungen nahezu 100% der ausgetretenen Schadstoffe wiederzugewinnen. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich auf deutsche Gewässer auswirken sind dabei ebenso wenig erfasst wie Verunreinigungen durch illegale Entsorgung.


20.11.2024

| Meldung Umweltinformation



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BMUV: Schweizer Endlagerstandort: Genehmigungsverfahren startet


Die Schweizer Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat die Genehmigungsunterlagen für ein tiefengeologisches Endlager für radioaktiven Abfälle nahe der deutschen Gemeinde Hohentengen eingereicht.

Deutschland wird das Verfahren eng begleiten.

Die Schweizer Vorhabenträgerin für das Endlagerverfahren, die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), hat heute die Genehmigungsunterlagen für ein tiefengeologisches Endlager am Standort Nördlich Lägern und eine Brennelementverpackungsanlage in Würenlingen (Kanton Aargau) bei den Schweizer Fachbehörden eingereicht. Das Endlager soll alle radioaktiven Abfälle der Schweiz aufnehmen. Mit dem sogenannten Rahmenbewilligungsgesuch für das Endlager sollen die Grundzüge des Endlagers sowie die ungefähre Lage und Größe der wichtigsten Infrastrukturanlagen an der Oberfläche festgelegt werden. Der Standort des Endlagers liegt nahe der deutschen Gemeinde Hohentengen (Landkreis Waldshut) am Hochrhein.

Parlamentarischer Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues: „Das Schweizer Standortauswahlverfahren zeigt, dass ein wissenschaftsbasiertes und partizipatives Verfahren gelingen und ein gutes Verfahren zu Akzeptanz in der Region führen kann. Es ist richtig und wichtig, dass die Geologie das entscheidende Kriterium für die Standortwahl ist. Es ist gut, dass es auch im deutschen Standortauswahlverfahren Fortschritte gibt und die Bundesgesellschaft für Endlagerung kürzlich mit einer sukzessiven vorläufigen Eingrenzung begonnen hat. So können sich gut geeignete Regionen frühzeitig aktiv beteiligen und davon überzeugen, dass das Verfahren fair und wissenschaftlich abläuft. Deutschland wird das Schweizer Verfahren weiter eng begleiten und die Menschen in der Region unterstützen.“

Das BMUV und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) verfolgen das Schweizer Verfahren genau. Dazu hat das BMUV bereits 2006 die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) eingerichtet, um die Schweizer Endlagersuche fachlich zu begleiten.

Zur Information der Öffentlichkeit wird es am 9. Dezember 2024 eine Informationsveranstaltung des BASE in Waldshut geben.

Im deutschen Standortauswahlverfahren gibt es ebenfalls Fortschritte. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat am 4. November Gebiete veröffentlicht, die nach vorläufiger Einschätzung nicht oder nur wenig für ein Endlager geeignet wären. Damit reduziert sich die Fläche, die von der BGE weiter untersucht wird um zehn Prozent der Fläche von Deutschland.


19.11.2024

| Pressemitteilung 153/24

| Nukleare Sicherheit



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BMUV: AI Conference des BMUV: Nachhaltige KI für und in Europa


Die AI Conference vom BMUV wurde der zeitaktuellen Entwicklung der Künstlichen Intelligenz im Kontext der Nachhaltigkeit gewidmet. Diskutiert wurden praktische Beispiele und Trends, Herausforderungen und strategische Lösungen.

Die international besetzte AI Conference des BMUV zeigte, wie Künstliche Intelligenz (KI) für den Umwelt- und Klimaschutz wirken und zugleich selbst nachhaltiger gestaltet werden kann. Rund 180 Fachleute aus KI-Entwicklung, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft diskutierten aktuelle Fragen aus den Bereichen KI für Nachhaltigkeit und nachhaltige KI. Dr. Susanne Lottermoser, Abteilungsleiterin Transformation – Digitalisierung, Circular Economy, Klimaanpassung im BMUV, und Dr. Constanze Haug, Geschäftsführerin der ZUG gGmbH, haben heute in Berlin die AI Conference des BMUV eröffnet.

Susanne Lottermoser forderte dabei mehr Transparenz über Ressourcen- und Energieverbräuche beim Einsatz von KI: „KI-Technologien entwickeln sich rasant und sind mittlerweile fester Bestandteil unseres Alltags. Für uns stehen die Potenziale von KI für den Umwelt- und Klimaschutz und die nachhaltige Ausgestaltung der Technologie im Fokus. Durch die Verwendung immer größerer KI-Modelle, wie beispielsweise große Sprachmodelle, steigen die Anforderungen an den Betrieb von Rechenzentren. Aber auch in der Hardwareherstellung und bei der Kühlung von Rechenzentren kommen Energie- und Ressourcenverbräuche hinzu, die bislang in der politischen Debatte zu wenig thematisiert werden. KI kann Ressourcen verbrauchen, aber wir müssen Kosten und Nutzen abwägen können. Unser Ziel ist es, nachhaltige KI für und in Europa zu stärken. Ein wesentlicher Faktor hierbei ist der Zugang zu validen Verbrauchsdaten.“

Auf der AI Conference wurden aktuelle Trends nachhaltiger KI diskutiert und Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Constanze Haug, Geschäftsführerin der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, stellte die Bedeutung konkreter Initiativen bei der praktischen Umsetzung von KI-Strategien hervor. „Wir benötigen positive Beispiele für nachhaltige KI-Anwendungen und KI, die Nachhaltigkeit unterstützt. Dabei gilt es, dass Unternehmen und die Forschung KI verantwortungsbewusst einsetzen und dass die Zivilgesellschaft an ihrem Einsatz beteiligt wird. Dies leisten die von uns betreuten KI-Initiativen auf vorbildliche Weise: Die KI-Ideenwerkstatt unterstützt Umweltschutzorganisationen beim konkreten KI-Einsatz. Der Green-AI Hub Mittelstand treibt KI-Lösungen für mehr Ressourceneffizienz in Unternehmen voran. Und die KI-Leuchttürme fördern KI-Lösungen für Klima- und Naturschutz. Bisher haben wir im Auftrag des BMUV über 60 einzelne Projekte auf den Weg gebracht. An diesem Transformationsprozess mitzuwirken, macht uns sehr stolz.“

Die Diskussionen auf der AI Conference verdeutlichten, dass aktuell valide Daten fehlen, um den positiven wie auch negativen Effekt von KI auf Umwelt und Klima genau zu messen. Hier müsse nicht nur der Energieeinsatz, sondern der gesamte Lebenszyklus und der tatsächliche Klima- und Ressourcenabdruck von KI betrachtet werden. Als eine besondere Herausforderung wurde die Steigerung der Effizienz aktueller und künftiger Infrastruktur identifiziert. Emma Strubell, Assistent Professor an der Carnegie Mellon University Pittsburgh, sagte in ihrer Keynote: „AI practitioners should be mindful of energy sources powering their compute. The exact breakdown of energy sources and thus carbon footprint varies widely based on geographic location. The same is true of in-house resources; with today’s renewable resources and grid technology, it is simply not possible for all regions to source renewable energy all of the time.“

Im Fokus stünden insbesondere Rechenzentren, aber auch Innovationen im Bereich Rechnerarchitektur und Hardware sowie fundamentale Fragen verantwortungsvoller Technikgestaltung der für KI genutzten IT-Infrastruktur. Als Beispiel stellte sich auf der AI Conference unter anderem das KI-Leuchtturmprojekt DC2HEAT vor, das den Einsatz von KI für mehr Energieeffizienz in Rechenzentren untersucht.

Ein Panel beschäftigte sich mit der nachhaltigen Gestaltung der KI-Verordnung der Europäischen Union. Nachdem diese am 1. August 2024 offiziell in Kraft getreten ist, geht es jetzt um die Umsetzung. Dass die Verordnung erstmalig gesetzliche Transparenzvorgaben hinsichtlich des Energieverbrauchs großer KI-Modelle macht, kann aus Umweltsicht als Erfolg gewertet werden. Die Vorgaben betreffen allerdings nicht den gesamten Lebenszyklus von KI-Anwendungen, sondern lediglich die Phase der Entwicklung. Die Umweltwirkungen von KI gehen weit darüber hinaus, Energieverbräche entstehen vor allem bei der Anwendung großer Modelle. Hier seien Standards notwendig, die den Verbrauch von Strom und Rohstoffen in den Blick nehmen und die ressourceneffiziente Entwicklung und Anwendung fördern.

Weitere Sessions tauchten ein in die Entwicklung nachhaltiger KI durch sparsame Sprachmodelle, effizientes Programmieren und Hardware-Co-Design. Der Green-AI Hub Mittelstand des BMUV diskutierte über die zehn goldenen Regeln für Grüne KI, die in Kürze vorgestellt werden und Basis für die nachhaltige KI-Entwicklung sein sollen. Auf dem Abschlusspanel wurden neben den Herausforderungen auch Chancen für die KI-Entwicklung zu einer „nachhaltigen KI made in Europe“ diskutiert.

Die AI Conference 2024 fand im Rahmen der vier KI-Initiativen des BMUV statt: der Förderinitiative KI-Leuchttürme, der KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz, dem Green-AI Hub Mittelstand, sowie dem Anwendungslabor für KI und Big Data am Umweltbundesamt. Das Umweltressort unterstützt im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung mit rund 150 Millionen Euro verschiedene KI-Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz.



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BMUV: Lemke: „Bundesregierung sendet starkes Marktsignal an die Branche für erneuerbare Energien im Verkehr“


Zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden.

Bundeskabinett beschließt Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)

Zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. So sieht es die Änderung der 38. BImSchV vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Grundsätzlich ist es möglich, Übererfüllungen der THG-Quote aus der Vergangenheit anzusparen und später anrechnen zu lassen. Diese Option setzt die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 aus. Die neuen Regeln treten noch in diesem Jahr in Kraft.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Bundesregierung sendet heute ein starkes Marktsignal an die Branche für erneuerbare Energien im Verkehr. Mit der Sofortmaßnahme sichern wir den Zielpfad für CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich ab und verbessern die wirtschaftliche Situation von Herstellern von fortschrittlichen Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff sowie Betreibern von Ladesäulen. Wenn die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativen zu fossilen Kraftstoffen steigt, dann stärkt dies auch auf lange Sicht den Klimaschutz im Verkehr.“

Mit der THG-Quote wird die Mineralölwirtschaft dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu reduzieren. Aktuell liegt die Quote bei 9,35 Prozent, sie steigt stufenweise auf 25 Prozent im Jahr 2030. Als Erfüllungsoptionen für die THG-Quote stehen Herstellern beispielsweise nachhaltige Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen oder erneuerbare synthetische Kraftstoffe wie zum Beispiel E-Fuels zur Verfügung. Auch der Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen oder grüner Wasserstoff in den Raffinerien verbessert die CO2-Bilanz des Kraftstoffanbieters und ist daher auf die Verpflichtung anrechenbar.

In der Vergangenheit haben die Kraftstoffanbieter die THG-Quote häufig übererfüllt. Das heißt, sie haben in einem Jahr höhere CO2-Minderungen geltend gemacht als vom Gesetz vorgeschrieben. Diese Übererfüllungen konnten dann auf die Verpflichtung im Folgejahr angerechnet werden.

Wenngleich diese flexible Handhabung eine wirtschaftlich sinnvolle Regelung für Marktteilnehmende ist, wurden in den vergangenen Jahren sehr große Mengen an Übererfüllungen angehäuft. Allein im Verpflichtungsjahr 2022 betrug die Menge an Übererfüllungen rund 3,4 Millionen Tonnen CO2 und überstieg damit die Minderungsverpflichtung um rund 24 Prozent.

Allerdings widersprechen diese Übererfüllungen dem grundlegenden Gedanken der EU-Vorgaben, jährlich ansteigende Ziele zu erfüllen. Wenn Quotenverpflichtete nun im nächsten Jahr die ungewöhnlich große Menge an Übererfüllungen aus den Vorjahren nutzen, würden nachhaltige Biokraftstoffe oder Strom zur Zielerreichung deutlich weniger eingesetzt. Folglich droht Deutschland ein deutliches Abweichen von den EU-Vorgaben für den Klimaschutz im Kraftstoffbereich. Zugleich stellt der daraus resultierende Nachfragerückgang für die Erneuerbare-Energien-Branche im Verkehr ein wirtschaftliches Problem dar.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung heute eine Sofortmaßnahme beschlossen, die die Nachfrage nach nachhaltigeren Kraftstoffen und Strom auf das von der THG-Quote vorgesehene Niveau heben soll. Entsprechend der Verordnung wird die Übertragung von Übererfüllungen für zwei Jahre ausgesetzt. Somit können die Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 zur Erfüllung ihrer Verpflichtung ausschließlich CO2-Minderungen aus Erfüllungsoptionen dieser beiden Jahre nutzen. Auf diese Weise werden die jährliche Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen auf den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Zielpfad geführt und Investitionsanreize geschaffen, damit auch die Zielerfüllung im Jahr 2030 sichergestellt wird. Ebenso verbessert die gestiegene Nachfrage die Situation der Marktteilnehmer.

Die Übertragung von Übererfüllungen wird sowohl für die THG-Quote nach Paragraf 37a des BImSchG als für die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nach Paragraf 14 der 38. BImSchV ausgesetzt. In 2025 und 2026 können auch keine Erfüllungsoptionen aus Vorjahren von „Dritten“ eingesetzt werden, die die Quote im Auftrag der Mineralölwirtschaft erfüllen. Sowohl Quotenverpflichtete als auch Dritte können ihre CO2-Minderungen und Kraftstoffmengen aus Vorjahren dann erst wieder im Jahr 2027 einsetzen.

Die Übererfüllungen aus 2024 können 2027 wieder in Anrechnung gebracht werden. Dies wird Berücksichtigung finden, wenn das Bundesministerium im nächsten Schritt noch bis Ende dieses Jahres den Entwurf zur Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vorlegen wird. Damit soll die THG-Quote auch langfristig als Anreizinstrument fortentwickelt werden.

Nach Beschluss des Bundeskabinetts kann die Regierungsverordnung unverzüglich in Kraft treten. Eine Befassung im Bundestag oder Bundesrat ist nicht erforderlich.


13.11.2024

| Pressemitteilung Nr. 149/24

| Verkehr



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BMUV: Sachverständigenrat für Verbraucherfragen: Impulsgeber für Verbraucherpolitik feiert zehnjähriges Bestehen


Seit 2014 unterstützt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) bei Verbesserung der Verbraucherinformation und hat einige wichtiger Beiträge geleistet zum Beispiel zur Regulierung von Online-Plattformen.

Seit 2014 unterstützt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) das für den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik. Heute feiert das Expertengremium sein zehnjähriges Jubiläum. In den zehn Jahren hat der Rat eine Reihe wichtiger Beiträge geleistet, zum Beispiel zur Regulierung von Online-Plattformen und in Zeiten der Covid-19-Pandemie zur Wirksamkeit der Corona-Warn-App. Mit dem Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher wurde der Wissensstand über zahlreiche Konsumfelder hinweg aufgearbeitet. In seinen aktuellen Arbeiten befasst sich der Rat mit einer mehrjährigen Untersuchung der Energiekrise aus Sicht der Haushalte, mit Vorschlägen für eine Elementarschadenversicherung, Möglichkeiten zur Verbesserung der Verbraucherinformation, nachhaltigem Konsum und vielen Themen im Zusammenhang mit Digitalisierung.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Immer stärker vernetzte und globalisierte Märkte eröffnen Chancen, stellen uns Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch vor Risiken. Seit zehn Jahren begleitet der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen diese Entwicklungen als wichtiger Ideengeber für die Verbraucherschutzpolitik. Seine Mitglieder geben wertvolle Impulse mit wissenschaftlich fundiertem Sachverstand und praxisnahen Lösungen. So hat der Verbraucherrat frühzeitig das Verbraucher-Scoring thematisiert, wichtige Vorschläge zur Plattformregulierung geliefert oder Arbeiten zum Recht auf Reparatur vorgelegt. Der Rat deckt auf, wo Handlungsbedarf besteht und welche Erwartungen Verbraucherinnen und Verbraucher haben.“

Verbraucherrelevante Themen frühzeitig zu identifizieren und den Alltag der Menschen konkret zu verbessern, ist Aufgabe der Akteure im Verbraucherschutz. Dabei spielt der Sachverständigenrat eine zentrale Rolle. Zu den Aufgaben des interdisziplinär besetzten Gremiums gehört es, die Regierung evidenzbasiert zu verbraucherbezogenen Themen zu beraten, Handlungsempfehlungen zu entwickeln und die Öffentlichkeit zu informieren. Mit seinen Veröffentlichungen hebt der Rat immer wieder frühzeitig Themen auf die Agenda, die für den Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Bedeutung sind.

Der interdisziplinär besetzte Rat ist unabhängig und berät zu Fragen der Verbraucherpolitik. Dem Rat gehören neben sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch zwei Vertreterinnen und Vertreter der Praxis aus Wirtschaft und Verbraucherberatung an.


12.11.2024

| Pressemitteilung Nr. 148/24

| Verbraucherschutz



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BMUV: Start der Weltklimakonferenz COP29 in Baku


Auf der COP29 steht neben der Umsetzung von Vorjahres-Beschlüssen das Thema der Klimafinanzierung im Mittelpunkt. Sie soll durch das „New Collective Quantified Goal“ (NCQG) auf eine breitere Grundlage gestellt werden.

Am 11. November 2024 beginnt die 29. Weltklimakonferenz (COP29) in Baku unter der Präsidentschaft Aserbaidschans. Neben der Umsetzung von Vorjahres-Beschlüssen zu Energie-, Minderungs- und Anpassungszielen steht in diesem Jahr die Klimafinanzierung im Mittelpunkt. Das sogenannte New Collective Quantified Goal (NCQG) soll das bestehende jährliche kollektive 100 Milliarden Dollar-Ziel der Industriestaaten nach 2025 ablösen und die internationale Klimafinanzierung auf eine breitere Grundlage stellen. „Team Deutschland“ wird auf der COP29 durch mehrere Bundesministerinnen und -minister vertreten sein.

„Killerstürme, Dürren, immer neue Jahrhundertfluten und Hitzerekorde: Die Klimakrise ist die größte Sicherheitsherausforderung unserer Zeit. Sie wütet unabhängig von Wahlen. Das zeigen die Überschwemmungen in Spanien und die jüngsten Hurrikans in den USA auf schmerzhafte Weise. Und sie zeigen auch: Wir müssen als Weltgemeinschaft gemeinsam alles dafür tun, das 1,5 Grad-Ziel von Paris in Reichweite zu halten.
Die COP29 in Baku wird eine echte Handwerkerkonferenz. Wir werden auf der Weltklimakonferenz intensiv daran arbeiten, das gemeinsam umzusetzen und zu beschleunigen, was wir als Staatengemeinschaft bereits beschlossen haben, wie die vollständige Abkehr von fossilen Energien und den raschen Ausbau der Erneuerbaren. Hier geht es auch darum, voneinander zu lernen, um gute Lösungen im Bereich Solar, Wind, Netze oder Speicher auch anderswo zu nutzen.
Die globale Klimafinanzierung wollen wir vom Kopf auf die Füße stellen. Alle, die es sich leisten und beitragen können, sind nun gefragt – traditionelle Industrieländer genauso wie alle Länder, die wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Damit wir gemeinsam auch die vulnerabelsten und verletzlichsten Staaten bei der klimagerechten Transformation unterstützen können. Klar ist auch, dass öffentliche Gelder allein nicht ausreichen werden, auch die Wirtschaft braucht Anreize, um ihre Investitionen zu erhöhen.
Dass dies keine leichten Verhandlungen werden, ist allen klar. Doch sie lohnen sich: Jedes verhinderte Zehntelgrad Erderwärmung bedeutet weniger Krisen, weniger Leid, weniger Vertreibung. Und neue Chancen für uns alle, die die grüne Transformation mit sich bringt.“

„Die globale Energiewende schreitet so schnell voran wie noch nie. Fast ein Drittel des Stroms weltweit stammt mittlerweile aus erneuerbaren, klimafreundlichen Quellen. Auch in Deutschland tragen wir dazu bei: Deutlich über die Hälfte des Stroms wird hierzulande mittlerweile aus Wind- und Solarkraft produziert. Eine Verdreifachung der Erneuerbaren Energien bis 2030, wie sie die COP28 beschlossen hat, ist also möglich.
Gleichwohl brauchen wir weitere Schritte. Wir müssen dafür sorgen, dass die Erneuerbaren Energien verlässlich in das Netz integriert werden können und noch mehr Länder in die Lage versetzt werden, ihre Energieversorgung klimaneutral auszubauen. Hierfür muss die Weltklimakonferenz in Baku die richtigen Weichen stellen.
Zugleich läuten wir eine neue Umsetzungsphase ein, in der die industrielle Dekarbonisierung in das Blickfeld rückt. Der Klimaklub unter Vorsitz von Deutschland und Chile mit 42 Mitgliedern aus Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern leistet dafür eine grundlegende Arbeit. Unser gemeinsames Ziel ist es, erfolgreich die weltweite Bedrohung des Klimawandels abzuwenden und einen dauerhaften Schutz unserer Natur zu sichern. Nur so können wir für kommende Generationen eine lebenswerte Welt bewahren. Erneuerbare Energien und eine weitgehend kohlenstofffreie Wirtschaft sind dafür die Voraussetzung.“

„Zwei Drittel der Treibhausgasemissionen kommen inzwischen aus Schwellen- und Entwicklungsländern. Darum ist es so wichtig, dass weltweit daran gearbeitet wird, den Klimawandel zu stoppen. In Paris hat die Weltgemeinschaft 2015 ein Solidaritätsversprechen gegeben: Wer den Weg in die klimaverträgliche Zukunft nicht aus eigener Kraft schafft, bekommt Unterstützung. Dieses Versprechen gilt es in Baku zu bekräftigen und zu aktualisieren.
Das bedeutet erstens: Auch Staaten, die bislang nicht zu den klassischen Gebern gehörten, aber die nötige Wirtschaftskraft haben, sollten künftig dazu beitragen. Zweitens: Angesichts der angespannten öffentlichen Haushalte werden private Klima-Investitionen eine zentrale Rolle spielen müssen. Die richtigen politischen Rahmenbedingungen dafür werden also umso wichtiger – bei uns in Deutschland, aber auch in unseren Partnerländern. Hier gibt es viel Potenzial für internationale Zusammenarbeit. Deutschland wird sich tatkräftig einbringen und ein verlässlicher Partner bleiben.“

„Die Auswirkungen der Dreifachkrise aus Klimakrise, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung werden bedrohlicher und zunehmend sichtbar. Nicht nur in den besonders betroffenen Ländern des Südens, sondern auch bei uns in Deutschland und Europa. Die Weltnaturkonferenz in Cali hat noch einmal deutlich gemacht: wir können der Klimakrise nur dann etwas entgegensetzen, wenn wir konsequent die Natur schützen, den globalen Wasserhaushalt stabilisieren und die Übernutzung unserer natürlichen Ressourcen eindämmen.
In Dubai konnten wir die Kreislaufwirtschaft in der Abschlusserklärung verankern. In Baku setzen wir uns jetzt dafür ein, dass sich die Vertragsstaaten Maßnahmen für eine Kreislaufwirtschaft vornehmen. Dies bedeutet auch, im Anschluss an Baku bei den Verhandlungen für ein globales Plastikabkommen in Busan für ein Ende der Plastikverschmutzung einzutreten. Denn Plastik schadet nicht nur der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, sondern auch dem Klima. Schon heute emittiert der Plastiksektor weltweit dreimal so viele Treibhausgase wie Deutschland. So will ich auf der diesjährigen Weltklimakonferenz eine Brücke schlagen von Cali über Baku nach Busan.“

Im vergangenen Jahr hat sich die Weltgemeinschaft auf der COP28 in Dubai neben der langfristigen Abkehr von fossilen Energieträgern unter anderem darauf geeinigt, die globalen Erneuerbare-Energien-Kapazitäten bis 2030 zu verdreifachen und die jährliche Energieeffizienz-Verbesserungsrate zu verdoppeln. Die Staatengemeinschaft hat sich auch darauf verständigt, die globale Entwaldung bis 2030 zu beenden und die Bedeutung der Ressourceneffizienz im Sinne einer Kreislaufwirtschaft hervorzuheben. Die Bundesregierung setzt sich – gemeinsam mit den europäischen Partnern – dafür ein, diese ehrgeizigen Ziele rasch umzusetzen.



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BMUV: Bundesumweltministerium startet Förderprogramm für mehr Wildnis in Deutschland


Das BMUV bringt eine weitere Förderung im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz an den Start. Nun können Anträge für die Förderrichtlinie „KlimaWildnis“ bei der zuständigen Projektträgerin gestellt werden.

Das Bundesumweltministerium bringt eine weitere Förderung im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz an den Start. Ab heute können Anträge für die Förderrichtlinie „KlimaWildnis“ bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden. Damit steht neben dem Wildnisfonds ein weiteres Instrument zur Förderung von Wildnis in Deutschland zur Verfügung. Gefördert wird die Sicherung von KlimaWildnis-Flächen und der Einsatz von KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, die die Akteure bei der Umsetzung von Wildnis vor Ort beraten und unterstützen. Das Förderprogramm ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, für das die Bundesregierung im Zeitraum 2025 bis 2028 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen möchte.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Auf KlimaWildnis-Flächen kann sich die Natur eigenständig an die Folgen der Klimakrise anpassen- Wälder können wieder richtig alt werden, Flüsse können naturnahe Auen prägen und Moore mit der Zeit wieder eine mächtige Torfschicht aufbauen. Das alles unterstützt einen gesunden Wasserhaushalt gegen Dürre und Überflutungen. Pflanzen und Tiere können sich weiterentwickeln und sich an veränderte Umweltbedingungen anpassen. So wappnen wir uns gegen die Klimakrise und können darüber hinaus von der Natur lernen, wie man mit Veränderungen umgehen kann. Es freut mich deshalb sehr, dass dieses Förderprogramm für mehr Wildnis in Deutschland an den Start geht.“

Während der schon seit 2019 bestehende Wildnisfonds die Sicherung großflächiger Wildnisgebiete fördert, richtet sich die neue Förderrichtlinie KlimaWildnis auch an kleinere Flächen, von mindestens 50 Hektar in Wäldern und von mindestens 25 Hektar in Seen, Mooren und Auen, an Küsten sowie in Flächen mit langer Habitatkontinuität. Die neue Richtlinie fördert Akteure beim Ankauf der Flächen, die diese dann laufend betreuen, um langfristig effektive Kohlenstoffspeicher zu sichern. So sollen, insbesondere auch durch die Vernetzung von Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, ideale Synergien zwischen Klimaschutz und Biodiversitätsschutz geschaffen werden. Außerdem wird der Einsatz von vor Ort tätigen KlimaWildnisBotschafterinnen und Botschaftern gefördert. KlimaWildnisBotschafterinnen und Botschafter sollen zu Wildnis im Kontext von Natürlichem Klimaschutz und Wildnis in Deutschland beraten und aufklären, über die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren und Akteure für die Umsetzung von Wildnis gewinnen, sie vernetzen und unterstützen.


05.11.2024

| Pressemitteilung Nr. 142/24

| Naturschutz



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BMUV: 35 Jahre Friedliche Revolution: Medien-Installation am Bundesumweltministerium zeigt Rolle der Umweltbewegung der DDR






05.11.2024

Steffi Lemke vor der Medien-Installation im BMUV