BMUV: Knapp 1,3 Millionen Euro Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement im hessischen Waldeck


Dr. Bettina Hoffmann hat Zuwendungsbescheide an die Stadt, den Landkreis und die Landesstiftung Waldeck übergeben. Mit dem Förderprogramm wird die Erhaltung, Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern gefördert.

BMUV übergibt Zuwendungsbescheide an Stadt, Landkreis und Landesstiftung Waldeck

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Dr. Bettina Hoffmann, hat heute die jährlichen Zuwendungsbescheide im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ an die hessische Stadt Waldeck, den Landkreis Waldeck-Frankenberg und die Waldeckische Landesstiftung im Kloster Schaaken übergeben. Das Förderprogramm, mit dem die Erhaltung, Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern gefördert wird, um diese besser an die Folgen der Klimakrise anzupassen, wird gemeinsam vom Bundesumwelt- (BMUV) und vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) umgesetzt. Die Unterstützung für die Stadt, den Landkreis und die Landesstiftung Waldeck beträgt insgesamt knapp 1,3 Millionen Euro.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann „Gerade der letzte Sommer hat uns wieder gezeigt: Der Wald ist ein unersetzlicher Verbündeter beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Auswirkungen der Klimakrise. Wir brauchen klimaresiliente naturnahe Wälder mit ihren zahlreichen Ökosystemleistungen, sei es für kühleres Klima, größere Artenvielfalt oder für die Holzproduktion und die Erholung der Bevölkerung. Deshalb unterstützen wir Privatwaldbesitzer und Kommunen, die ihren Wald besonders nachhaltig im Sinne des natürlichen Klimaschutzes bewirtschaften und honorieren ihren Einsatz für den Wald, der über die üblichen Standards hinausgeht.“

Die Zuwendungsbescheide sind mit der Zahlung von Fördermitteln zur Unterstützung der Waldbewirtschaftung nach den Kriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ verbunden. Die Nationalparkstadt Waldeck, deren Kommunalwald GmbH circa 2.270 Hektar Wald nach den Erfordernissen des Kriterienkatalogs bewirtschaftet wird, erhält für das Jahr 2024 einen Förderzuschuss von knapp 159.800 Euro. Beispiele für die eingehaltenen Kriterien sind die Ausweisung von besonders schützenswerten Altbäumen (Habitatbäume) oder das Belassen von Totholz im Wald als Lebensraum für Biodiversität. Im Besitz der Waldeckischen Landesstiftung befinden sich circa 279 Hektar Wald, die Fördersumme hierfür beläuft sich auf rund 27.900 Euro.

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg bezieht für das laufende Jahr Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro seine für etwa 19.600 Hektar Wald. Bewirtschaftet werden die nach PEFC-Richtlinien zertifizierten Flächen von der Waldeckischen Domanialverwaltung, deren Leitziel „die Ausrichtung auf eine multifunktionale und dabei ökologisch orientierte naturnahe Forstwirtschaft“ ist. Unter anderem soll durch Naturverjüngung mit einem überwiegenden Anteil standortheimischer Baumarten, das Zulassen von natürlichen Sukzessionsprozessen und einer natürlichen Waldentwicklung sowie der Förderung von Totholz „ein den Herausforderungen des Klimawandels gewachsener, standortangepasster, langfristig stabiler arten- und strukturreicher Mischwald entstehen“, heißt es in den Wirtschaftszielen für den Forstbetrieb, die damit dem Kriterienkatalog des Förderprogramms entsprechen.

Im November 2022 wurde die „Förderrichtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ vom BMEL gestartet. Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende, die sich dazu verpflichten, ihre Wälder nach bestimmten Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement zu bewirtschaften. Das Programm wird sehr gut in der Fläche angenommen. Seit 2022 erhalten mehr als 8.900 private und kommunale Waldbesitzende eine entsprechende Zuwendung. Die Größe der bisher geförderten Waldfläche liegt bei insgesamt etwa 1,6 Millionen Hektar, das entspricht 21 Prozent des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland oder insgesamt fast der Fläche Schleswig-Holsteins.

Seit 2024 wird das Förderprogramm aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), vom BMUV finanziert. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt gemeinschaftlich durch BMUV und BMEL. 2024 konnte bisher ein Förderbetrag von insgesamt über 130 Millionen Euro ausgegeben werden. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung die Resilienz und Klimaschutzleistung von Ökosystemen stärken. Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen Das Aktionsprogramm beinhaltet 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Für die Finanzierung stehen bis 2028 insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung.


18.09.2024

| Pressemitteilung Nr. 119/24

| Naturschutz



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BMUV: Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat | Pressemitteilung


Das Medizinforschungsgesetz hat die letzte politische Hürde genommen und kann planmäßig in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln verbessert.

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 die Beratungen zum Medizinforschungsgesetz abgeschlossen. Damit hat das Gesetz die letzte politische Hürde genommen und kann planmäßig in Kraft treten. Mit dem Medizinforschungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten verbessert. Ziel ist es, die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung zu stärken, den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten zu beschleunigen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Mit dem Medizinforschungsgesetz setzen wir wesentliche Ziele der Pharmastrategie der Bundesregierung in die Tat um. Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren und stärken die Versorgung der Patientinnen und Patienten, gerade auch mit innovativen Arzneimitteln. Damit stärken wir den Forschungsstandort Deutschland.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das Medizinforschungsgesetz geht voran bei der Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Im Bereich des Strahlenschutzes sichern wir einen gleichbleibend hohen Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung und bauen gleichzeitig zielgenau unnötige Bürokratie ab. Das entlastet zum einen die Forschenden, zum anderen können sich Ethik-Kommissionen und Behörden so auf die schwierigen ethischen und radiologischen Fach- und Rechtsfragen konzentrieren. Mit der Novelle schaffen wir effiziente, sachorientierte Verwaltungsverfahren.“

Die durch das Medizinforschungsgesetz neu geschaffenen regulatorischen Möglichkeiten werden nun zügig umgesetzt.

Das Bundesgesundheitsministerium plant dazu, Standardvertragsklauseln für die Verträge zwischen Sponsoren und Einrichtungen klinischer Arzneimittel- und Medizinprodukteforschung zu erstellen und mit den betroffenen Stakeholdern abzustimmen. Dadurch soll frühzeitig und schneller als bislang mit klinischen Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten begonnen werden können.

Zudem ist die Errichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren vorgesehen, die Expertise zur Bewertung von klinischen Prüfungen und Leistungsstudien bündelt. Dies betrifft besonders komplexe oder eilbedürftige Verfahren, zum Beispiel klinische Prüfungen von Arzneimitteln für neuartige Therapien.

Die strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahren werden vollständig novelliert, entbürokratisiert und beschleunigt. Der Aufwand für Forschende sowie für die Behörden reduziert sich hierdurch deutlich.

  • Die Genehmigung klinischer Prüfungen wird vereinfacht und beschleunigt. Dafür werden die Bearbeitungszeiten bei mononationalen klinischen Prüfungen verkürzt, dezentrale klinische Prüfungen ermöglicht, die Kennzeichnungsvorschriften vereinfacht und unnötige bürokratische Hemmnisse aufgehoben.
  • Im Bereich des Strahlenschutzrechts werden vielfältige Maßnahmen umgesetzt:
    • Die behördlichen Prüffristen werden stark verkürzt.
    • Inhaltliche Doppelprüfungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Ethik-Kommissionen im Bereich des Anzeigeverfahrens werden abgeschafft.
    • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernimmt das Anzeigeverfahren, um arzneimittelrechtliche, medizinprodukterechtliche und strahlenschutzrechtliche Verfahren besser zu verknüpfen. Das BfS konzentriert sich auf die strahlenschutzrechtlich und -fachlich komplexen Genehmigungsverfahren.
    • Strahlenschutzrechtliche Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben, die auch einer arzneimittel- oder medizinprodukterechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, werden künftig in denselben Portalen (Single-Gate-Ansatz) gebündelt.
    • Bei Anzeigeverfahren werden Nachweispflichten reduziert.
  • Beim Zulassungsverfahren für Arzneimittel und anderen Verfahren wird die Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden optimiert.
  • Bei neuartigen Therapien und patientenindividuellen Arzneimitteln zur antibakteriellen Therapie schaffen wir Rahmenbedingungen für eine weitere Harmonisierung im Bereich der Herstellungserlaubnisse. So wird unter anderem die zuständige Bundesoberbehörde ermächtigt, Empfehlungen zur Auslegung der EU-Grundsätze und Leitlinien guter Herstellungspraxis zu veröffentlichen.
  • Darüber hinaus werden Forschungsanreize gesetzt. Für in Deutschland forschende pharmazeutische Unternehmen werden die sogenannten Leitplanken für die Vereinbarung von Arzneimittelpreisen ausgesetzt, sofern mindestens fünf Prozent der Probanden an der klinischen Studie in Deutschland teilgenommen haben. Dieser Spielraum gilt für drei Jahre, es sei denn der pharmazeutische Unternehmer weist weitere Arzneimittelforschung in Deutschland nach.
  • Außerdem sollen Verhandlungsspielräume in den Erstattungsbetragsverhandlungen genutzt werden mit dem Ziel, Arzneimittelpreise zu senken. Pharmazeutische Unternehmer erhalten befristet bis zum 30. Juni 2028 die Möglichkeit, bei neuen Arzneimitteln vertrauliche Erstattungsbeträge zu vereinbaren. Dies kann erst im Nachgang zur Erstattungsbetragsvereinbarung beziehungsweise Festsetzung gewählt werden. Im Gegenzug müssen Unternehmen einen Preisnachlass von neun Prozent gewähren. Voraussetzung ist, dass pharmazeutische Unternehmer Arzneimittelforschung in Deutschland nachweisen können.

27.09.2024

| Pressemitteilung Nr. 125/24

| Strahlenschutz

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Gesundheit



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BMUV: Bundesumweltministerin Lemke zu Schutzstatus Wolf in Berner Konvention


Die Bundesregierung wird dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zu reduzieren. Eine Absenkung des Schutzstatus ist kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten (AStV) befasst sich heute mit einem Antrag der Europäischen Kommission, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzustufen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Bundesregierung wird heute im AStV dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu reduzieren. Wir haben uns in Gesprächen mit der EU-Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, dass andere Arten nicht von einer Herabstufung des Schutzstatus betroffen sein werden. Mit dieser Zusage der Kommission vermeiden wir eine jahrelange Auseinandersetzung um den europäischen Artenschutz. Die Bestandszahlen des Wolfes haben sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass diese Entscheidung aus Sicht des Naturschutzes verantwortbar und aus Sicht der Weidetierhalter notwendig ist. Es ist ein Erfolg des Naturschutzes, dass wir diese Entscheidung heute treffen können. Die Weidetierhaltung ist für die Artenvielfalt von unersetzbarem Wert. Auch deshalb nehmen wir die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter ernst und brauchen pragmatische Lösungen, um die oft emotional geführte Debatte ausgleichen zu können. Eine Reduzierung des Schutzstatus kann dem Gesetzgeber mehr Spielraum und Flexibilität im Umgang mit problematischen Wölfen geben, sie ist aber kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse. Der Wolf ist und bleibt eine geschützte Art, sein guter Erhaltungszustand das Ziel.“

Das BMUV stand und steht in der Debatte über den Wolf für lösungsorientierten Pragmatismus. Da es in manchen Regionen in Deutschland wiederholt zu Problemen mit Wölfen kam, die Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere gerissen haben, hat das BMUV eine Schnellabschussregelung vorgelegt. Die Schnellabschussregelung wurde von der Umweltministerkonferenz im Dezember 2023 einstimmig beschlossen und im Praxisleitfaden Wolf aufgenommen. Im August 2024 wurde der Praxisleitfaden nochmals um die Erkenntnisse der aus der Anwendung und dazu ergangenen Gerichtsurteilen ergänzt. Diese Schnellabschussregelung ist rechtssicher, pragmatisch und wirksam, was die EU-Kommission und Gerichte bestätigt haben. Sie ist und bleibt ein gutes Instrument.

Für die Zustimmung der Bundesregierung zu einer Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention gibt es mehrere Gründe: Sie ermöglicht mehr Handlungsspielräume, um den pragmatischen Ansatz des BMUV fortzuentwickeln. Da, wo der Wolf Probleme macht und der Erhaltungszustand es zulässt, sollten die rechtlichen Möglichkeiten für Entnahmen/Abschüsse erweitert werden.

Eine solche Herabstufung bedeutet, wenn sie in europäisches und nationales Recht umgesetzt wird, dass bisher geltende Ausnahme- und Einzelfallregelungen in den Hintergrund treten – und der Gedanke des Managements stärker wird. Es geht dann nicht mehr um das einzelne Tier, sondern um den Bestand. Ziel ist es, differenzierter als bisher der Situation in jenen Teilen Deutschlands Rechnung zu tragen, in denen wir bereits ausreichende Wolfspopulationen haben.

Gleichzeitig ist wichtig: Guter Herdenschutz ist und bleibt die wichtigste Maßnahme, um Risse von Weidetieren zu vermeiden. Eine Absenkung des Schutzstatus ist kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse. Der Wolf bleibt eine geschützte Art und ist damit mitnichten zum Abschuss freigegeben. Für den Wolf wird weiter der „günstige Erhaltungszustand“ die Richtschnur und Maßgabe von Recht und Gesetz bleiben. Das BMUV hat sich in den Gesprächen mit der KOM erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese erklärt, dass sich ihr Vorschlag für die Umsetzung in EU-Recht ausschließlich nur auf die Änderung des Schutzstatus des Wolfes beziehen wird. Dies ist für die gesamte Bundesregierung wichtig, die sich mit diesem Beschluss zugleich auch zum Wert der FFH-Richtlinie bekennt.

Die Änderung der Berner Konvention als völkerrechtlicher Vertrag ist die Voraussetzung, dass die Reduzierung des Schutzstatus zunächst europäisch und dann auch im nationalen Recht nachvollzogen werden kann. Eine unmittelbare Wirkung ergibt sich aus der Änderung der Berner Konvention zunächst nicht. Bis dahin bleibt die pragmatische Regelung zu den Schnellabschüssen das Mittel der Wahl um rechtssicher und angemessen Wölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden, zu begegnen.


25.09.2024

| Meldung Artenschutz



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BMUV: Erstmals Kriegsmunition vorsorglich geborgen in der Lübecker Bucht





18.09.2024

Ein Forschungstaucher untersucht eine Seemine aus dem Zweiten Weltkrieg im Seegebiet Kolberger Heide nahe Kieler Föhrde, Ostsee