BMUV: Knapp 1,3 Millionen Euro Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement im hessischen Waldeck
Dr. Bettina Hoffmann hat Zuwendungsbescheide an die Stadt, den Landkreis und die Landesstiftung Waldeck übergeben. Mit dem Förderprogramm wird die Erhaltung, Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern gefördert.
BMUV übergibt Zuwendungsbescheide an Stadt, Landkreis und Landesstiftung Waldeck
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Dr. Bettina Hoffmann, hat heute die jährlichen Zuwendungsbescheide im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ an die hessische Stadt Waldeck, den Landkreis Waldeck-Frankenberg und die Waldeckische Landesstiftung im Kloster Schaaken übergeben. Das Förderprogramm, mit dem die Erhaltung, Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern gefördert wird, um diese besser an die Folgen der Klimakrise anzupassen, wird gemeinsam vom Bundesumwelt- (BMUV) und vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) umgesetzt. Die Unterstützung für die Stadt, den Landkreis und die Landesstiftung Waldeck beträgt insgesamt knapp 1,3 Millionen Euro.
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann „Gerade der letzte Sommer hat uns wieder gezeigt: Der Wald ist ein unersetzlicher Verbündeter beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Auswirkungen der Klimakrise. Wir brauchen klimaresiliente naturnahe Wälder mit ihren zahlreichen Ökosystemleistungen, sei es für kühleres Klima, größere Artenvielfalt oder für die Holzproduktion und die Erholung der Bevölkerung. Deshalb unterstützen wir Privatwaldbesitzer und Kommunen, die ihren Wald besonders nachhaltig im Sinne des natürlichen Klimaschutzes bewirtschaften und honorieren ihren Einsatz für den Wald, der über die üblichen Standards hinausgeht.“
Die Zuwendungsbescheide sind mit der Zahlung von Fördermitteln zur Unterstützung der Waldbewirtschaftung nach den Kriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ verbunden. Die Nationalparkstadt Waldeck, deren Kommunalwald GmbH circa 2.270 Hektar Wald nach den Erfordernissen des Kriterienkatalogs bewirtschaftet wird, erhält für das Jahr 2024 einen Förderzuschuss von knapp 159.800 Euro. Beispiele für die eingehaltenen Kriterien sind die Ausweisung von besonders schützenswerten Altbäumen (Habitatbäume) oder das Belassen von Totholz im Wald als Lebensraum für Biodiversität. Im Besitz der Waldeckischen Landesstiftung befinden sich circa 279 Hektar Wald, die Fördersumme hierfür beläuft sich auf rund 27.900 Euro.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg bezieht für das laufende Jahr Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro seine für etwa 19.600 Hektar Wald. Bewirtschaftet werden die nach PEFC-Richtlinien zertifizierten Flächen von der Waldeckischen Domanialverwaltung, deren Leitziel „die Ausrichtung auf eine multifunktionale und dabei ökologisch orientierte naturnahe Forstwirtschaft“ ist. Unter anderem soll durch Naturverjüngung mit einem überwiegenden Anteil standortheimischer Baumarten, das Zulassen von natürlichen Sukzessionsprozessen und einer natürlichen Waldentwicklung sowie der Förderung von Totholz „ein den Herausforderungen des Klimawandels gewachsener, standortangepasster, langfristig stabiler arten- und strukturreicher Mischwald entstehen“, heißt es in den Wirtschaftszielen für den Forstbetrieb, die damit dem Kriterienkatalog des Förderprogramms entsprechen.
Im November 2022 wurde die „Förderrichtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ vom BMEL gestartet. Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende, die sich dazu verpflichten, ihre Wälder nach bestimmten Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement zu bewirtschaften. Das Programm wird sehr gut in der Fläche angenommen. Seit 2022 erhalten mehr als 8.900 private und kommunale Waldbesitzende eine entsprechende Zuwendung. Die Größe der bisher geförderten Waldfläche liegt bei insgesamt etwa 1,6 Millionen Hektar, das entspricht 21 Prozent des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland oder insgesamt fast der Fläche Schleswig-Holsteins.
Seit 2024 wird das Förderprogramm aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), vom BMUV finanziert. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt gemeinschaftlich durch BMUV und BMEL. 2024 konnte bisher ein Förderbetrag von insgesamt über 130 Millionen Euro ausgegeben werden. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung die Resilienz und Klimaschutzleistung von Ökosystemen stärken. Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen Das Aktionsprogramm beinhaltet 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Für die Finanzierung stehen bis 2028 insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
18.09.2024
| Pressemitteilung Nr. 119/24
| Naturschutz