Klimawandel: Der Teufelskreis mit dem Polareis


Eisschollen im Weddellmeer in der Antarktis, dem größten der etwa 14 Randmeere des Südlichen Ozeans. | dpa

Höhere Temperaturen führen nicht nur dazu, dass immer mehr Meereis und Gletscher schmelzen. Auch das schmelzende Eis führt seinerseits zu immer höheren Temperaturen. Die jüngsten Entwicklungen in der Antarktis lassen Forscher jetzt aufschrecken.[mehr]



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BMUV: Schluss mit dem Kabelsalat: das einheitliche Ladekabel ist jetzt Standard


Mobiltelefone und andere Geräte dürfen nach den neuen Vorschriften seit dem 28. Dezember 2024 in der EU nur noch mit standardisiertem Ladekabel verkauft werden und müssen damit einen USB-C-Ladeanschluss haben.

In vielen privaten Haushalten sammeln sich verschiedenste Ladekabel mit speziellen Steckern für Handys, Tablets oder Digitalkameras. Denn jeder Hersteller setzte auf sein eigenes System mit speziellem Stecker. Das hat nun ein Ende: für Mobiltelefone und andere Geräte dürfen seit dem 28. Dezember 2024 nur noch standardisierte Ladekabel verkauft werden. 

Mit den neuen Vorschriften müssen viele Geräte, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Das gilt für eine Vielzahl von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Mobiltelefone, Tablets und E-Reader,
  • Digitalkameras,
  • Kopfhörer, Ohrhörer und Headsets,
  • tragbare Videospielkonsolen und Lautsprecher,
  • Tastaturen und Mäuse,
  • tragbare Navigationssysteme

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Ab heute gilt: Ein einheitliches Ladekabel für Handys, Tablets oder Digitalkameras – der USB-C Anschluss ist nun Standard bei allen neuen Geräten. Damit hat das Durcheinander von unterschiedlichen Steckeranschlüssen endlich ein Ende. Im Laufe der Jahre haben sich bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unterschiedliche Kabel in den Schubladen angesammelt, denn jeder Hersteller setzte auf sein System mit speziellem Stecker. Dass es nun nur noch ein System gibt, ist nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Erleichterung im Alltag, sondern ist auch gut für die Umwelt. Denn damit sparen wir Ressourcen und reduzieren die Menge an Elektroschrott.“

Seit Ende Dezember 2024 ist USB-C der neue Standard für Handys und Tablets, für Laptops gilt das ab 2026. Für viele ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte elektrische funkende Kleingeräte (vor allem Smartphones) muss eine einheitliche Schnittstelle (USB-C) für das Aufladen vorgesehen werden, sofern diese Geräte über eine kabelgebundene Lademöglichkeit verfügen.

Deutschland setzt die novellierte Funkanlagen-Richtlinie (EU) 2022/2380 mit dem Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes rechtlich um. Den dazu vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf hatte das Bundeskabinett im Oktober 2023 beschlossen.

Die Änderung der EU-Richtlinie geht maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück. Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass neben Smartphones viele weitere Produkte wie Tablets, E-Reader, Digitalkameras, Kopfhörer und Spielekonsolen in diese Regelung einbezogen werden. 

Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, ein universelles Ladegerät einzuführen, um die Kosten zu senken und den Verbrauchern Umgang mit Elektrogeräten zu erleichtern. Darüber hinaus haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl, ob sie ein Ladegerät zusammen mit einem neuen Gerät kaufen oder nicht (Entbündelung). Damit können Elektronikschrott deutlich reduziert und Ressourcen geschont werden. 


28.12.2024

| Meldung Verbraucherschutz



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BMUV: ANK schützt unsere natürlichen Lebensgrundlagen und stärkt den Klimaschutz


ANK ist das größte Programm für den Schutz von Natur und Klima, das es jemals in Deutschland gab. 1,2 Milliarden Euro wurden bereits eingesetzt, knapp 9000 Projekte bewilligt und weiter neue Projekte starten 2025.

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) stärkt Wälder, Moore, Flussauen, Böden und Meeres-Ökosysteme. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, denn eine intakte Natur speichert Treibhausgase, die sonst das Klima anheizen. Natürlicher Klimaschutz trägt darüber hinaus umfassend dazu bei, die Lebensgrundlagen für Mensch und Natur zu erhalten. Der Erhalt der Biodiversität ist unverzichtbar für die Landwirtschaft, ein funktionierender natürlicher Wasserhaushalt schützt vor Dürren und Überflutungen. Bäume in der Stadt spenden Schatten und steigern die Lebensqualität. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat für das ANK bereits rund 1,2 Milliarden Euro eingesetzt und für die Folgejahre gebunden, knapp 9000 Projekte sind bewilligt worden. Bundesweit gehen derzeit zahlreiche neue Projekte für natürlichen Klimaschutz an den Start: in Städten und ländlichen Kommunen, zum Moorbodenschutz und klimaangepasstem Waldmanagement.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist das größte Programm für den Schutz von Natur und Klima, das es jemals in Deutschland gab. Wir sorgen damit bundesweit dafür unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Das heißt Ökosysteme wie Wälder und Auen oder Moore zu stärken, wiederherzustellen und zu bewahren. So sind sie Klimaschützer und bieten zugleich wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die große Nachfrage nach den Förderprogrammen zeigt, dass viele Menschen einen Beitrag leisten wollen, um ihr Lebensumfeld zu verbessern und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.“

Seit Verabschiedung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz im März 2023 wurden neben vierzehn Modellvorhaben, vor allem im Bereich Auenrenaturierung und Moorschutz, dreizehn Förderprogramme veröffentlicht und für die Antragstellung geöffnet. Zahlreiche Maßnahmen tragen zum Natürlichen Klimaschutz bei und erhöhen die biologische Vielfalt und Lebensqualität sowohl in Städten als auch in Landkreisen und Gemeinden, die oftmals land- und forstwirtschaftlich geprägt sind. Die Maßnahmen des BMUV zielen unter anderem auf die Stärkung von Wäldern bezüglich ihrer Klimaanpassungsfähigkeit, Biodiversität und Kohlenstoffspeicher, auf die Renaturierung von Mooren, die Begrünung und Entsiegelung in dicht besiedelten Gebieten sowie die Sicherung von Wildnis. Sie stärken die natürlichen Funktionen der Meere, Küsten und Auen oder sie unterstützen Unternehmen bei eigenen Aktivitäten für Natürlichen Klimaschutz.

Konkret wurden beispielsweise zahlreiche kommunale und private Waldbesitzende dabei unterstützt, ihre Waldbewirtschaftung auf einer Fläche von insgesamt rund 1,6 Millionen Hektar nachhaltiger und klimaresillienter zu gestalten, wie zum Beispiel im hessischen Waldeck. Insgesamt konnten bislang über 70.000 Hektar Wald der eigendynamischen natürlichen Waldentwicklung überlassen werden und insgesamt viele Millionen Habitatbäume Deutschlandweit ausgewählt und geschützt werden.

Auch der Bund stärkt natürlichen Klimaschutz auf eigenen Flächen und setzt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einen Einschlagstopp in alten Buchenwäldern, zuletzt im Buchenwaldgebiet bei Kossa (Dübener Heide), und Maßnahmen zur Renaturierung von Moorböden um. 

Außerdem werden beispielsweise durch zahlreiche Maßnahmen öffentliche Flächen wie Parks und Alleen in Dörfern und Städten im ländlichen Raum naturnah gestaltet und begrünt, genauso wie Wegsäume entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen. Fließ- und Stillgewässer werden renaturiert.

Die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren ist aufgrund ihrer wesentlichen Klimaschutzwirkung ein zentrales Handlungsfeld im ANK. Hier konnten bereits zentrale Förderprogramme starten, die den Moorbodenschutz bundesweit stärken. Neben den zwei Förderrichtlinien „InAWi“ und „1000 Moore“ sind auch die neu eingerichtete Mooragentur Mecklenburg-Vorpommern und Modellvorhaben zum Moorklimaschutz, zuletzt an der Ostseeküste, wesentliche Bausteine für den Schutz dieser wertvollen Ökosysteme.

Zudem steht der Erhalt und die Renaturierung von Lebensräumen im Meer und an der Küste wie Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder sowie Sedimente am Meeresboden im Fokus. Dazu starten im kommenden Jahr Projekte in den Küstenbundesländern Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, um Grundlagen für die Renaturierung von Seegraswiesen und Salzwiesen zu schaffen.

Weitere Förderprogramme werden derzeit vorbereitet. Insgesamt stehen für Fördermaßnahmen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bis 2028 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Als zentrale Anlaufstelle berät das im Juni 2023 eingerichtete Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz (KNK) alle Interessierten und Antragstellenden mit umfassenden und gebündelten Informationen. Um Projekte zum natürlichen Klimaschutz vor Ort schnell und passgenau auf den Weg zu bringen und mit Maßnahmen der Landesebenen zu verzahnen, werden in den Ländern zudem ANK-Regionalbüros eingerichtet. Mit elf Ländern wurden hierfür bereits Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, mit weiteren zwei Ländern steht der Abschluss einer Vereinbarung kurz bevor.

Der im März dieses Jahres von Bundesumweltministerin Steffi Lemke berufene Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) berät das Bundesumweltministerium zu allen Fragen des Natürlichen Klimaschutzes. In einer ersten Stellungnahme hob er die zentrale Bedeutung des Natürlichen Klimaschutzes für das Erreichen der Klimaziele im Landnutzungssektor und für den Erhalt der Biodiversität hervor. Er betonte zudem den Beitrag des ANK für nachhaltige Landnutzungsmodelle und zukunftsfähige Perspektiven in ländlichen Regionen.


27.12.2024

| Pressemitteilung Nr. 173/24

| Natürlicher Klimaschutz



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BMUV: EU-Umweltrat: Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt soll verringert werden


Die Mitgliedstaaten der EU wollen, dass der ungewollte Eintrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt künftig vermieden und vermindert wird. Dazu haben sie ihre gemeinsame Position zum Vorschlag der EU-Kommission beschlossen.

Wichtiger Schritt gegen versehentlich freigesetztes Kunststoffgranulat

Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge werden jährlich 50.000 bis 180.000 Tonnen Kunststoffgranulat versehentlich freigesetzt, etwa beim Ver- oder Umladen oder durch undichte Behältnisse. Das ausgetretene Granulat wird zum Beispiel durch Wind oder Regen in die Umwelt weitertransportiert. Schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt können die Folge sein. Die Mitgliedstaaten der EU haben heute ihre gemeinsame Position („Allgemeine Ausrichtung“) zum Vorschlag der EU-Kommission beschlossen. Künftig soll der ungewollte Eintrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt bei der Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung vermieden und vermindert werden. Der Verordnungsentwurf sieht Maßnahmen für Wirtschaftsbeteiligte vor, die mit Kunststoffgranulat umgehen (Hersteller, Transporteure, Verarbeiter).

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mikroplastik ist eine der zentralen Herausforderungen bei der weltweiten Verschmutzung durch Plastikmüll. Gelangt Mikroplastik in die Umwelt, dann verbleibt es nahezu ewig in Flüssen, Meeren und Böden. Viel zu häufig landet Mikroplastik über unsere Äcker in unseren Lebensmitteln und damit auf unserem Teller. Diese Plastikvermüllung muss gestoppt werden. International setzt sich Deutschland für ein möglichst umfassendes, verpflichtendes, globales UN-Abkommen gegen Plastikmüll ein. Zugleich gehen wir in der EU voran: Mit der Kunststoffgranulat-Verordnung wollen wir eine wichtige Quelle für Mikroplastik endlich schließen. Mir ist es wichtig, dass wir die Verordnung mit Augenmaß ausgestalten: Neue Vorgaben müssen nicht zwingend zu mehr Papierkram bei Unternehmen und Aufwand bei Behörden führen. Wir brauchen in der EU eine zukunftsfähige, praxistaugliche und verlässliche Rechtsgrundlage.“

Teil des Europäischen Green Deals und Ziel der EU ist es, die Einträge von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu verringern. Mikroplastik kann durch bewusst zugesetzte Mikroplastikpartikel aus Produkten und durch unbeabsichtigte Freisetzungen, zum Beispiel von Kunststoffgranulat, in die Umwelt gelangen. Durch das Eindringen von Mikroplastik in Luft, Gewässer und Böden sowie die Nahrungskette werden die Ökosysteme geschädigt, die biologische Vielfalt und gegebenenfalls auch die menschliche Gesundheit bedroht. Insbesondere die ungewollte Freisetzung von Kunststoffgranulat ist auf unzureichende Handhabungspraktiken zurückzuführen und demzufolge weitgehend vermeidbar.

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, die durch den unbeabsichtigten Eintrag von Kunststoffgranulat verursachte Umweltverschmutzung zu verringern. Dazu soll der Verlust von Kunststoffgranulat, verursacht durch die derzeitigen Handhabungspraktiken, möglichst weitgehend vermieden, eingedämmt und Verluste umgehend beseitigt werden. Kunststoffgranulat ist die drittgrößte Quelle für unbeabsichtigte Einträge von Mikroplastik in die Umwelt. Die EU-Kommission erwartet, mit dem vorliegenden Vorschlag einen wesentlichen Beitrag zum europäischen Reduktionsziel zu leisten.

Der Verordnungsentwurf enthält die Entwicklung einer standardisierten Methode zur Bemessung von Kunststoffgranulatverlusten und deren EU-weiten obligatorischen Anwendung. Wesentliche weitere Inhalte des Verordnungs-Vorschlags sind verbindliche technische, organisatorische und sonstige Anforderungen zur Vermeidung und Eindämmung von Kunststoffgranulatverlusten und umgehenden Beseitigung von freigesetztem Kunststoffgranulat. Ergänzend werden für mittlere und große Unternehmen Zertifizierungen gefordert.

Der Rat hat gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag Änderungen vorgenommen. Es wurden unter anderem einige Definitionen angepasst, Regelungen für Seeschiffe in EU-Häfen ergänzt, die Möglichkeit aufgenommen, der zukünftigen Verordnung auch über eine Ergänzung der Genehmigung nachkommen zu können. Deutschland strebt an, in den nun kommenden Trilogen weitere Verbesserungen in Hinblick auf die Effizienz der Regelungen zu erreichen, und hat dazu eine Protokollerklärung abgegeben.

Die heute beschlossene „Allgemeine Ausrichtung“ stellt die Grundlage des Rats für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission im Rahmen von Trilogen dar. Mit einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat ist in den nächsten sechs Monaten zu rechnen.


17.12.2024

| Pressemitteilung Nr. 169/24

| Europa



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BMUV: Bundesumweltministerium unterstützt Waldbesitzende mit neuem Förderprogramm für Ökosystemleistungen des Waldes


Mit der Förderrichtlinie Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS sollen Waldbesitzende dabei unterstützt werden, die Resilienz und Klimaanpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken sowie die Biodiversität von Wäldern zu erhöhen.

Mit einer neuen Förderrichtlinie im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das Bundesumweltministerium private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau und honoriert Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ bietet damit eine weitere Unterstützung, um den Waldumbau hin zu stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern voranzubringen.  Dies ist dringender denn je, um wichtige Leistungen des Waldes für zukünftige Generationen zu erhalten. Denn dem Wald in Deutschland geht es schlecht, während der vergangenen Dürrejahre hat er mehr Kohlenstoff verloren als eingespeichert.

Mit der neuen Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ sollen private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt werden, die Widerstands- und Klimaanpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken, die Biodiversität von Wäldern zu erhöhen sowie die wertvollen natürlichen Kohlenstoffspeicher in den Wäldern zu erhalten. Zusätzlich zu dem bestehenden Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das den Waldumbau hin zu klimaangepassten Wäldern über die Förderung gezielter Maßnahmen weiter beschleunigt, wird mit dieser Förderrichtlinie das ergänzende Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS etabliert. Dieses schafft finanzielle Anreize für die Erbringung zusätzlicher Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen. Das kann zum Beispiel die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die natürliche Waldentwicklung in Teilbereiches eines Waldes sein. Mit dem Förderprogramm soll so die Entwicklung strukturreicher, mitunter dauerwaldartig bewirtschafteter Mischwälder unterstützt werden, die eine verbesserte natürliche Walddynamik aufweisen.       

Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis dahin werden rechtzeitig weitere Einzelheiten zu Antragstellung und Förderverfahren bekannt gemacht. Mit der Umsetzung des Förderverfahrens wird die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt, die bereits ab sofort potenzielle Antragstellende berät. Für die Förderrichtlinie stehen nach aktueller Finanzplanung bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Förderung ist auf bis zu 20 Jahre angelegt. Die Förderrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission als beihilfekonform genehmigt.


23.12.2024

| Pressemitteilung 172/24

| Natürlicher Klimaschutz



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BMUV: Eine Strategie, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützt


Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 vereint zentrale Ziele für den Biodiversitätsschutz in Deutschland und berücksichtigt dabei wichtige Herausforderungen wie den Klimawandel und die Entwicklung von Stadtnatur.

Kabinett beschließt Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt

Die heute vom Kabinett verabschiedete Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) ist ein Meilenstein zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland. Sie bündelt alle für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen und Ziele in insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen unter einem strategischen Dach. Dabei berücksichtigt sie neben den übergeordneten Biodiversitätszielen wie zum Beispiel dem Artenschutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen auch weitere aktuelle Themen wie Stadtnatur, die Erderhitzung, den Ausbau von Erneuerbaren Energien oder auch die Entwicklungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren. Die NBS 2030 trägt damit auch dazu bei, dass die Bundesregierung ihre internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität umsetzt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU Biodiversitätsstrategie für 2030.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Heute ist ein besonderer Tag für den Naturschutz – und auch für mich persönlich:  Die Verabschiedung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt für die Zeit bis 2030 ist ein Meilenstein für den Naturschutz in Deutschland und darüber hinaus. Sie ist unser Fahrplan für eine gesunde Natur und den Schutz unserer Lebensgrundlagen für die kommenden Jahre. Die Strategie zeigt, wie Ökosysteme wiederhergestellt, natürlicher Klimaschutz vorangetrieben und Städte mehr begrünt werden. Das sind nur einige Beispiele, mit denen wir auch dazu beitragen, internationale Ziele zu erreichen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Der Europäische Green Deal, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die Weltnaturschutzkonferenz von Montreal haben hierfür wichtige Wegmarken gesetzt. Diese müssen alle Staaten nun auch umsetzen. Denn unsere Natur steht enorm unter Stress: Nicht nur die Erderhitzung setzt ihr zu, auch die steigende Nutzung sowie die Umweltverschmutzung erhöhen den Druck. Die Folge ist ein dramatischer Verlust an Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume. Es ist klar: wir müssen die Natur entlasten und sie dort, wo sie bereits geschädigt wurde, wieder reparieren. Für das Wohlergehen aller Menschen und für zukünftige Generationen müssen wir die biologische Vielfalt schützen, wiederherstellen und nachhaltig nutzen. Das ist das übergeordnete Ziel der NBS 2030.“

Neben dem Strategieteil mit den 64 Zielen und ihren Indikatoren legt die NBS 2030 auch einen besonderen Fokus auf die Umsetzung zur Erreichung dieser Ziele. Hierfür sind in einem 1. Aktionsplan rund 250 konkrete Maßnahmen aufgeführt, welche die Bundesregierung bis 2027 umsetzen wird. 2027 wird dann Bilanz gezogen und weitere Maßnahmen in einem 2. Aktionsplan für die Zeit bis 2030 benannt, die die Erreichung der Strategieziele bis 2030 sicherstellen.

Die NBS 2030 führt die zum Teil seit langem bestehenden Aktivitäten zum Schutz der Biodiversität in geeigneter Weise fort, dazu gehören die klassischen Schutzinstrumente, wie der Artenschutz, die Schutzgebiete und der Bodenschutz. Sie setzt darüber hinaus neue Impulse und stellt sich auch aktuellen Herausforderungen, wie der Wiederherstellung von Ökosystemen, der natürliche Klimaschutz und die Digitalisierung. Adressiert werden auch nutzungsbezogene Aspekte wie die Energiewende, der Pflanzenschutz, sowie Wirtschafts- und Finanzierungsaspekte. Die NBS 2030 adressiert so alle relevanten, direkten und indirekten Treiber des Verlustes der Biodiversität. Im Zentrum stehen nationale Biodiversitätsziele für 2030 und Maßnahmen des Bundes, die in den beiden Aktionsplänen festgelegt werden. Neben den Inhalten des Ziele- und Maßnahmenkataloges umfasst die NBS 2030 auch Kapitel zur Umsetzung und zu den Kommunikations- und Dialogprozessen.

Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) ist seit 2007 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung. Die fortentwickelte NBS 2030 ist wesentliches Instrument zur Umsetzung neuer internationaler Vereinbarungen wie dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal sowie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Die NBS 2030 dient dazu, die nationalen Biodiversitätsziele für Deutschland festzuschreiben und die für die Zielerreichung erforderliche Umsetzung der Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bundes voranzubringen. Zusätzlich bündelt sie andere Strategien und Programme unter einem Dach.

Der Prozess der Fortentwicklung der NBS 2030 umfasst seit seinem Beginn in 2019 einen umfangreichen Beteiligungsprozess. So wurden schon früh verschiedenste Akteursgruppen (Wissenschaft, Wirtschaft, Jugend, Verbände, Länder) an der Entwicklung der NBS 2030 beteiligt. Im Juni/Juli 2023 wurde der BMUV-Vorschlag des Ziele- und Maßnahmenkataloges der NBS 2030 darüber hinaus im Rahmen eines Onlinedialogs zur Diskussion gestellt. Die Beteiligung im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung zeugt mit über 2.000 Teilnehmern von großem Interesse. Die eingegangenen Kommentare und Stellungnahmen wurden vom BMUV gemeinsam mit seinem Geschäftsbereich fachlich bewertet und der Gesamtentwurf der NBS 2030 fortentwickelt, bevor BMUV die Abstimmung in der Bundesregierung eingeleitet hat. Einige Ressorts haben weitere Maßnahmen aus ihrem Geschäftsbereich zum Schutz der biologischen Vielfalt hinzugefügt.  Die NBS 2030 wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen.


18.12.2024

| Pressemitteilung Nr. 170/24

| Naturschutz



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BMUV: Rat der EU: Testmethoden-Entwicklung als politisches Ziel


Schlussfolgerungen des Wettbewerbs- und des Umweltrat geben dem Thema Testmethoden-Entwicklung starkes politisches Gewicht.

Damit die gesetzlichen Regelungen zur Sicherheit von Chemikalien und Materialien mit der Innovation Schritt halten können, sind geeignete, international standardisierte Prüfmethoden unerlässlich. Dass diese Methoden systematisch und konsequent mit Blick auf die europäische Gesetzgebung entwickelt werden, ist eines der Anliegen der Malta Initiative.

Zwei Konfigurationen des Rates der Europäischen Union – der Umweltrat und der Wettbewerbsrat – haben diesen Gedanken im Jahr 2024 in ihre Schlussfolgerungen aufgenommen. Alle 27 Mitgliedstaaten der EU stimmten dem zu und haben dem Thema damit starkes politisches Gewicht gegeben.

Auf Initiative der Niederlande mit aktiver Unterstützung Deutschlands ermutigt der Umweltrat ausdrücklich zur Entwicklung regulatorisch nutzbarer Testmethoden und ersucht um eine angemessene Finanzierung. Der Rat fordert die Europäische Kommission zudem auf, eine Europäische Testmethoden- und Validierungsstrategie zu entwickeln:

“The Council of the European Union (…) 32. STRESSES the necessity of sound testing methods to identify possible negative impacts of exposure to chemical substances and establish legislation to guarantee safe use of chemicals on several types of toxicological characteristics, while avoiding the use of animal testing as much as possible; ENCOURAGES the development of testing guidelines, cooperation and exchange of information between all actors to promote reproducibility and transferability of results; INVITES the Commission to develop a European Test Method and Validation Strategy; INVITES the Commission and the Member States to address any possible backlog in pre-validation efforts for existing testing methods and to incentivise adequate funding; (…)”

Der Wettbewerbsrat (Forschung) griff das Thema auf Initiative Deutschlands, unterstützt durch die Niederlande, in seinen Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission „Fortgeschrittene Werkstoffe für eine industrielle Führungsrolle“ auf. In dieser Mitteilung heißt es unter der Überschrift „6. Förderung der Herstellung und der Verwendung Fortgeschrittener Werkstoffe (…) Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Innovationen im Bereich fortgeschrittene Werkstoffe den geltenden Vorschriften entsprechen und ihren Zweck erfüllen, weshalb harmonisierte Methoden und Bewertungsinstrumente für die Charakterisierung und Prüfung fortgeschrittener Werkstoffe eingeführt werden müssen. Wichtig ist auch, dass diese harmonisierten Methoden und Bewertungsinstrumente regulatorische Akzeptanz erlangt haben. (…)“

Auf Initiative Deutschlands betont der Wettbewerbsrat diesen Punkt auch in seinen Schlussfolgerungen: “The Council of the European Union (…) 4. (…) RECOGNISES the necessity for methods and assessment tools for the characterisation, testing and validation of advanced materials, and for the integration of circular economy principles and the conducting of comprehensive lifecycle assessments to ensure sustainable production, use, and disposal of advanced materials.(…)”

Derzeit werden von der EU KOM jedoch weder entsprechende Forschungsprojekte ausgeschrieben noch finanziert.


20.12.2024

| Meldung Nanotechnologie



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BMUV: Nutzerumfrage zum Portal für Emissions- und Abfalldaten www.thru.de


Bei www.thru.de handelt es sich um das zentrale deutsche Portal für transparente und frei zugängliche Emissions- und Abfalldaten. Eine Umfrage soll Verbesserungspotentiale identifizieren.

Thru.de ist das zentrale deutsche Portal für transparente und frei zugängliche Emissions- und Abfalldaten. Hier können Sie unter anderem recherchieren, welche und wie viele Schadstoffe Betriebe, Kläranlagen oder der Verkehr in die Umwelt freisetzen. Derzeit überarbeiten wir thru.de und möchten gerne Ihre Bedürfnisse und Ideen berücksichtigen. Nehmen Sie hierfür gerne an unserer Umfrage teil!

Auf thru.de können Sie die Daten des Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters, auch PRTR genannt, einsehen. Es enthält Daten zu Industriebetrieben, zu kommunalen Kläranlagen und auch zu Emissionen aus diffusen Quellen, etwa des Verkehrs, der Haushalte und der Landwirtschaft.

Um Ihre Ideen und Wünsche, aber auch Ihre Bedürfnisse frühzeitig bei der Überarbeitung des Portals zu berücksichtigen, würden wir uns freuen, wenn Sie sich bis 31. Januar 2025 an unserer Umfrage beteiligen.


20.12.2024

| Meldung Umweltinformation



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Macron besucht durch Wirbelsturm „Chido“ zerstörtes Mayotte


Stand: 19.12.2024 16:59 Uhr

Auf Mayotte läuft die Suche nach Überlebenden des verheerenden Wirbelsturms weiter. Frankreichs Präsident Macron versprach bei seinem Besuch den Wiederaufbau. Doch er musste sich auch Vorwürfe anhören.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat nach den schweren Verwüstungen durch den Zyklon „Chido“ auf der Insel Mayotte einen schnellen Wiederaufbau versprochen. Er wolle das Überseegebiet vor der Südostküste Afrikas „nach neuen Kriterien“ wieder aufbauen, erklärte der Staatschef bei seinem Besuch in Mayotte.

Den Bewohnern sprach er Mut zu. „Wir werden zusammen wieder aufstehen“, schrieb Macron nach seiner Ankunft auf der Insel vor der Südostküste Afrikas im Onlinedienst X. Für Montag rief der Präsident Staatstrauer aus. Alle Franzosen seien aufgerufen, um 11 Uhr Ortszeit der Opfer in Mayotte zu gedenken.

Zahl der Toten könnte weiter steigen

Vergangene Woche war der Wirbelsturm mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 220 Kilometern pro Stunde über die Inselgruppe hinweggefegt und hatte schwere Verwüstungen angerichtet. Ersten Angaben des französischen Innenministeriums zufolge wurden mindestens 31 Menschen getötet. Regierungsvertreter gehen aber davon aus, dass diese Zahlen noch steigen werden. Rund 2.000 Bewohner wurden demnach verletzt.

Einige Schätzungen gehen von Hunderten oder gar Tausenden Toten aus. Rettungskräfte suchen in den Trümmern verwüsteter Slums nach wie vor nach Überlebenden. Auch das Krankenhaus in der Hauptstadt soll schwer beschädigt sein. Ein Feldlazarett soll bis Anfang nächster Woche einsatzbereit sein.

Das Trinkwassernetz soll bei dem Sturm ebenfalls Schaden genommen haben. Es funktioniere nur zu 50 Prozent und möglicherweise nur schlecht, sagte der französische Überseeminister François-Noël Buffet dem Radiosender Europe 1.

Lebensmittel und Hygieneartikel an Bord

Macron landete mit rund 20 Ärzten, Krankenpflegern und Zivilschutzmitarbeitern auf dem Flughafen Dzaoudzi in Mayotte. Macrons Flugzeug hatte auch vier Tonnen Lebensmittel und Hygieneartikel an Bord. „Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, damit Sie Wasser, Nahrung und Strom haben“, sagte Macron vor Inselbewohnern. Er sagte zu, die Telefonverbindungen in Mayotte „in den kommenden Tagen“ wiederherzustellen. 

Bei seinem Besuch schlug Macron Kritik wegen staatlicher Versäumnisse entgegen. Eine Krankenpflegerin beklagte dem Präsidenten gegenüber, die Menschen in Mayotte seien nicht hinreichend vor dem Wirbelsturm gewarnt worden. 

Macron verwahrte sich gegen Vorwürfe, der französische Staat habe beim Umgang mit der Katastrophe „aufgegeben“. Zudem kündigte er einen Entschädigungsfonds an, über den auch nicht versicherten Menschen Hilfsleistungen zukommen sollen.

Frucht vor Cholera-Epidemie

Nach Angaben der französischen Behörden wurde am Mittwoch mit der Verteilung von 23 Tonnen Wasser begonnen. In Mayottes Hauptstadt Mamoudzou standen die Menschen nach Angaben der Nachrichtenagentur AP Schlange, um Wasser zu holen, oder warteten darauf, ihre Telefone aufzuladen. Andere standen stundenlang vor funktionierenden Tankstellen an. Die französische Regierung setzte Gendarmen und andere Sicherheitskräfte ein, um die Ausgabestellen für Lebensmittel zu sichern.

Gesundheitsministerin Geneviève Darrieussecq sah das Risiko einer Cholera-Epidemie auf der Inselgruppe. Erst in diesem Jahr war es hier zu einem Ausbruch eines hochgradig arzneimittelresistenten Stammes gekommen.



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BMUV: Özdemir/Lemke: „Weltbiodiversitätsrat zeigt Wege aus Biodiversitäts- und Klimakrise“


Der Weltbiodiversitätsrat IPBES hat zwei Berichte verabschiedet und nun veröffentlicht, mit ganzheitlichen Handlungsoptionen zur Überwindung der globalen Krisen von Artensterben, Verschmutzung und und Erderwärmung.

Weltbiodiversitätsrat IPBES veröffentlicht zwei neue Berichte für eine gerechte und nachhaltige Welt

Der Weltbiodiversitätsrat IPBES hat zwei Berichte verabschiedet und nun veröffentlicht, mit einer einzigartigen Bandbreite an ganzheitlichen Handlungsoptionen zur Überwindung der globalen Krisen von Artensterben, Verschmutzung und Erderwärmung. Der Nexus-Bericht befasst sich mit Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen den fünf Bereichen Biodiversität, Wasser, Nahrung, Gesundheit und Klimawandel. Der IPBES-Bericht zu transformativem Wandel legt dar, wie dringlich ein grundlegender Systemwandel in Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer nachhaltigen und gerechten Welt ist und wie er gelingen kann. Bereits heute sind der Rückgang der biologischen Vielfalt sowie die Veränderung der Ökosysteme an Land, in den Binnengewässern und in den Ozeanen historisch beispiellos und weltweit spürbar.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Berichte des IPBES zeigen, wie ein grundlegender Systemwandel hin zu einer gerechteren und nachhaltigeren Nutzung der Natur zügig vorangebracht werden kann. Sie legen wichtige neue Erkenntnisse über Zusammenhänge und Ursachen und Auswirkungen auf den Verlust der biologischen Vielfalt vor. Die gesellschaftliche und politische Relevanz beider Berichte kann deshalb nicht hoch genug eingeschätzt werden. Bei den sich gegenseitig verstärkenden Umweltkrisen ist dringender Handlungsbedarf angezeigt. Die beiden Berichte zeigen zudem erforderliche Maßnahmen und Lösungswege auf, um die biologische Vielfalt weltweit zu schützen, sie nachhaltig zu nutzen und die Klima- wie die Verschmutzungskrise zu bewältigen.“

Bundesforschungsminister Cem Özdemir: „Den Kampf gegen die Klimakrise und den Biodiversitätsverlust können wir nur mit wissenschaftlichen und technologischen Innovationen gewinnen. Die Berichte des Weltbiodiversitätsrates sind Rückenwind für eine starke Forschung, auch bei uns in Deutschland, damit wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen auch in den nächsten Jahrzehnten sichern können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt gezielt nationale und internationale Forschungsinitiativen, um Klima zu schützen und Artenvielfalt zu erhalten, beispielsweise über unsere Strategie zur ‚Forschung für Nachhaltigkeit‘.“

An den beiden IPBES-Berichten wirkten in rund drei Jahren jeweils über 100 führende internationale Expertinnen und Experten aus dutzenden Ländern, darunter auch aus Deutschland, mit.

Der Nexus-Bericht zeigt auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Handlungsoptionen auf, die die Wechselbeziehungen zwischen den Nexus-Elementen berücksichtigen, Zielkonflikte vermeiden und zu einer effektiven Bewältigung der genannten Herausforderungen beitragen können.

Im IPBES-Bericht wurden fünf Kernstrategien für den transformativen Wandel erarbeitet, die aufgrund ihrer komplementären und synergetischen Effekte erhebliches Potenzial haben, einen gezielten Wandel zur globalen Nachhaltigkeit voranzutreiben. Der Bericht spricht dabei alle Akteure an – Regierungen, Zivilgesellschaft und Privatsektor – denn nur durch gemeinsames Zusammenwirken kann ein solch transformativer Wandel gelingen.

Der Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) ist ein zwischenstaatliches Gremium zur wissenschaftlichen Politikberatung für das Thema biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen. Er wurde 2012 gegründet. Aktuell sind 147 Staaten (inklusive Deutschland) Mitglied von IPBES. Die jährliche Vollversammlung des Weltbiodiversitätsrats fand in diesem Jahr zum elften Mal, vom 10.-16. Dezember 2024 in Windhuk/Namibia, statt.

Deutschland ist einer der größten Finanzgeber und Sitzstaat des Weltbiodiversitätsrates. Das Sekretariat befindet sich, neben weiteren 25 Einrichtungen der Vereinten Nationen, in Bonn. Das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) haben 2014 gemeinsam die deutsche IPBES-Koordinierungsstelle eingerichtet, um unter anderem die Mitwirkung deutscher Expertinnen und Experten an den IPBES-Berichten zu unterstützen.


18.12.2024

| Pressemitteilung 171/24

| Artenschutz

Gemeinsame Pressemitteilung des BMUV und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung



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