BMUV: Bundeskabinett beschließt Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Die neue Anpassungsstrategie umfasst 33 Ziele und mehr als 180 Maßnahmen, um Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Infrastruktur gegen zunehmende Extremwetterereignisse wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser zu wappnen.
Das Bundeskabinett hat heute die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 verabschiedet. Übergreifendes Ziel ist es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland klimafest zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, die im Zuge des Klimawandels voraussichtlich häufiger und extremer werden. Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine zentrale Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die heute beschlossene Klimaanpassungsstrategie ist der vorerst letzte Baustein eines umfassenden Updates der Klimaanpassung in Deutschland. In der Klimaanpassung legen das BMUV und die Bundesregierung eine echte Positivbilanz vor: Mit einem Sofortprogramm haben wir 2022 begonnen und dringend nötige Maßnahmen umgehend umgesetzt. Mit den Ländern entwickeln wir eine gemeinsame dauerhafte Finanzierung von Klimaanpassung für Kommunen. Seit 2023 ist die Klimaanpassung in Deutschland als staatliche Aufgabe erstmals in einem eigenen Gesetz verankert. Mit diesem Gesetz nimmt sich die Bundesregierung auch selbst in die Pflicht, eine bundesweite Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen. Die erste Strategie der neuen Art geht heute an den Start. Erstmals legen wir messbare Ziele und Indikatoren fest, um künftig die Fortschritte beim Umgang mit Klimafolgen wie zunehmender Hitze und Starkregen transparent zu machen und nachsteuern zu können. Damit schaffen wir den Einstieg in ein dynamisches Klimaanpassungsmanagement. Jetzt geht es darum, die Strategie entschlossen umzusetzen, damit sie ihre Wirkung für den Schutz der Menschen in Deutschland und unseren wirtschaftlichen Wohlstand entfalten kann.“
Mit dem ersten bundesweiten Klimaanpassungsgesetz hat sich die Bundesregierung im Jahr 2023 selbst verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird alle vier Jahre aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess immer weiterentwickelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Länder und Verbände sind bei dieser Entwicklung einbezogen worden.
Die Ziele adressieren prioritäre Bereiche der Klimaanpassung, zu denen der Bund innerhalb seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Sie konzentrieren sich vorrangig auf die in der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 abgeleiteten Klimawirkungen mit besonders dringenden Handlungserfordernissen. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Den Zielen sind Indikatoren zugeordnet, um die Zielerreichung messen zu können. Dabei gilt: Es werden keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen oder Berichtspflichten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen geschaffen. Die Ziele sind sieben Clustern zugeordnet, die die gesamte Bandbreite der Anpassung und Vorsorge abbilden:
- Infrastruktur
- Land und Landnutzung
- menschliche Gesundheit und Pflege
- Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz:
- Wasser
- Wirtschaft
- Clusterübergreifende Themenbereiche
Beispiele für Ziele der Klimaanpassungsstrategie:
- Aktivierung von Stadtgrün, um Hitzebelastung zu reduzieren: Dazu soll unter anderem ab 2026 in Gebieten mit Handlungspriorität die Erreichbarkeit kühlender Grünflächen verbessert werden. Zur Erreichung des Ziels sollen Förderprogramme genutzt und weiterentwickelt werden sowie der rechtliche Rahmen zur Berücksichtigung der Transformationserfordernisse der Hitzevorsorge und wassersensiblen Stadtentwicklung gestärkt und weiterentwickelt werden.
- Landwirtschaftliche Betriebe weiter anpassen an klimatische Veränderungen und widerstandsfähig machen gegenüber Klimavariabilität und ungünstigen Witterungsbedingungen. Dazu soll es unter anderem bis 2030 (und danach fortlaufend bis 2050) zu keiner klimawandelbedingten Zunahme der Ertragsschwankungen sowie klimawandelbedingten Abnahme der ökonomischen Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe kommen. Zu Erreichung des Ziels sollen unterm anderem regionale, integrierter Wassermanagementkonzepte umgesetzt werden.
- Klimaanpassungsmanagement stärken: Dazu sollen bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes- Klimaanpassungsgesetzes dazu verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Zur Erreichung des Ziels tragen unter anderem die Förderrichtlinie des BMUV „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ sowie umfangreiche Beratungs-, Informations-, Vernetzungs- und Fortbildungsangebote des Bundes bei.
Die über 180 Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie sowie weitere knapp 90 Instrumente und Maßnahmen der Bundesregierung zur Klimaanpassung sind im vierten Aktionsplan Anpassung (APA IV) zusammengefasst, der ebenfalls Bestandteil der Strategie ist.
Mit der Formulierung von Anpassungszielen betritt die Bundesregierung Neuland. Die Quantifizierung von Zielen in den verschiedenen Handlungsfeldern der Klimaanpassung ist komplex und fachlich herausfordernd: Es gibt keinen einheitlichen Maßstab oder Indikator wie es CO2-Äquivalente im Bereich Klimaschutz darstellen. Das Messen von Fortschritten ist teilweise nur zeitversetzt möglich, weil Maßnahmen, beispielsweise im Städtebau oder im Waldumbau, oft erst nach längerer Zeit wirken. Die Ziele weisen aufgrund der Breite der Querschnittsaufgabe „Klimaanpassung“ und der Vielzahl beteiligter Akteure teilweise strukturelle Unterschiede auf: Alle Ziele sind grundsätzlich messbar, allerdings sind einige Ziele nicht mit einem Referenzwert und Zielwert quantifiziert, sondern geben eine Tendenz an.
Die Deutsche Anpassungsstrategie ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Ressorts der Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums und wurde mit Unterstützung des Umweltbundesamts erarbeitet. Die Strategie folgt dem Ressortprinzip. Alle beteiligten Ministerien haben Ziele für ihren Zuständigkeitsbereich beigetragen und sind in Zukunft für deren Umsetzung, Finanzierung und Erfolgskontrolle verantwortlich.
Die Strategie wurde in einem breit angelegten Kooperations- und Beteiligungsprozess entwickelt. Vertreterinnen und Vertreter von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft wurden umfassend beteiligt. Flankierend haben Bürgerinnen und Bürger in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands Ideen und Empfehlungen erarbeitet, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind weitestgehend in die Entwicklung der neuen Klimaanpassungsstrategie eingeflossen. Hinweise, die nicht unmittelbar in den Text der Strategie aufgenommen werden konnten, können im weiteren Verfahren sowohl in der Umsetzung als auch der Fortschreibung der Strategie noch Berücksichtigung finden. Hierzu gehört auch die Entwicklung von weiteren Indikatoren und Zielen.
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sieht vor, dass die neue Anpassungsstrategie alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Dazu wird nach dem Gesetz die Zielerreichung durch ein Monitoringsystem anhand von Indikatoren gemessen. Auf dieser Grundlage werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und, sofern erforderlich, weiterentwickelt.
11.12.2024
| Pressemitteilung Nr. 165/24
| Klimaanpassung