BMUV: Förderung für Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten geht an den Start
Ab sofort können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ beantragen.
Ab sofort können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. Aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ stehen ihnen finanzielle Mittel für neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Bundesumweltministerium die Aufklärungsarbeit des „Runden Tischs Reparatur“ mit einer Zuwendung in Höhe von 926.000 Euro. Die branchenübergreifende Initiative will mit den Fördermitteln bei Verbraucherinnen, Verbraucher und Wirtschaftsakteurinnen sowie Wirtschaftsakteure das Bewusstsein für die Bedeutung der Reparatur deutschlandweit stärken.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit dem Förderprogramm ‚Reparieren statt Wegwerfen‘ wollen wir die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schonen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihre Elektrogeräte oder andere Produkte reparieren können, dann können sie diese länger nutzen. Das spart wertvolle Ressourcen und Geld. Insbesondere die vielen ehrenamtlichen und die Aufklärungsarbeit des Runden Tischs Reparatur leisten hier wertvolle Arbeit.“
Tom Hansing, Vorstand Runder Tisch Reparatur: „Wir können nicht einfach das ‚Recht auf Reparatur‘ ausrufen und hoffen, dass sich sofort alles ändert. Neben Maßnahmen, die Reparieren wieder einfacher und günstiger machen, müssen wir auch an der Reparaturmentalität schrauben. Reparieren als Alternative zum Neukauf muss im Alltag der Menschen wieder präsenter und sichtbarer werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung und Information möchten wir dazu beitragen, aufzuzeigen, was bereits möglich ist und klarmachen, wo der Schuh noch drückt.“
Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleitung Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Reparieren muss vor Ort möglich sein und sich finanziell für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnen. Dafür müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrem Alltag abgeholt werden. Repair Cafés sind ganz wichtige Anlaufstellen für Reparaturen aller Art. Die Verbraucherzentralen haben in den Ländern auch gute Erfahrungen mit dem Reparaturbonus gemacht. Die Bereitschaft zum Reparieren ist da. Es muss aber auch machbar und bezahlbar sein.“
Im Rahmen eines zweijährigen Projektes wird der Runde Tisch Reparatur Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung und Aufklärung entwickeln und umsetzen und damit die Bürgerinnen und Bürger gezielt zum Thema Reparatur ansprechen. Das Projekt wird von einem Beirat begleitet und beraten, in dem unter anderem der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Verbraucherzentrale Bundesverband teilnehmen werden. Anfang des Jahres wird der Runde Tisch Reparatur das Kommunikationskonzept entwickeln und ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren starten, um geeignete Dienstleister für die Umsetzung der zu entwickelnden Materialien zu finden.
Mit Beginn dieser Woche nimmt das Netzwerk Reparatur-Initiativen Bewerbungen für das BMUV-Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ entgegen. In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind. Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.
03.12.2024
| Pressemitteilung Nr. 160/24
| Kreislaufwirtschaft
Gemeinsame Pressemitteilung mit Runder Tisch Reparatur